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Schlussabrechnung Überbrückungshilfe 4 - Vorkasse

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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 1
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(Nur) in der ÜH4 gilt laut den FAQ ja folgendes:

 

"Vorkasserechnungen werden akzeptiert, wenn die Lieferung und Leistung zum Zeitpunkt der Antragstellung
nachgewiesen werden kann. Vorkasserechnungen können ansonsten in der Schlussabrechnung angesetzt
werden, wenn der Nachweis der Lieferung und Leistung innerhalb der Antragsfrist erbracht wurde."

 

Keine Fragen stellen sich mir bei "klassischen" Vorkasse-Geschichten, zur Missbrauchsvermeidung ist diese Einschränkung wohl notwendig gewesen.

 

Wie aber verfahren die werten Berufsträger-Leidensgenossen in der ÜH4-SAR mit Anfang des Jahres im Voraus zu zahlenden Jahresbeiträgen etwa an Versicherungen, Handwerkskammern, betriebsärztliche Betreuung und dergleichen? Ansatz in voller Höhe oder nur zeitanteilig?

 

Hat hierzu gar schon jemand weitergehende Infos/Rückmeldungen von Bewilligungsstellen o.ä. erhalten?

 

 

 

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