Guten Morgen,
ich habe aktuell eine Frage zu einer Rechnung, welche wir von einem Händler aus der Schweiz erhalten haben.
Wir (Firma mit Sitz in Deutschland) haben bei einem Händler aus der Schweiz eine Art Rechner für einen Virtuellen Empfang zum Testen angemietet.
Positionen der Rechnung:
* Inbetriebnahme vor Ort und kurze Einführung in die Bedienung
* Miete für 4 Wochen
Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie das Steuerlich bei dieser Rechnung aussieht. Muss in der Rechnung die Schweizer Mwst. ausgewiesen sein?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Melanie
Guten Morgen Melanie,
für solche speziellen Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Ohne den genauen Sachverhalt und die Ausgestaltung der dem Leistungsaustausch zu Grunde liegenden Vereinbarung zu kennen, würde ich vermuten (!), dass es sich um einen Sachverhalt im Sinne des § 13b UStG handelt, die Steuerschuldnerschaft also auf Sie (Ihr Unternehmen) übergeht.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Ich finde es erschreckend, dass wirtschaftlich und rechtlich bedeutsame Fragestellungen zum Steuerrecht (hier auch noch mit internationaler Beteiligung) mit einem Dreizeiler an eine Community herangetragen werden und nicht an die entsprechenden Steuerberater/Rechtsberater.
Um das vielleicht auch mal zu verstehen meiner Rückfrage: Warum fragen Sie hier in der Community und nicht den Steuerberater?
Guten Morgen Christian,
vielen Dank für deine Antwort und Vermutung.
Ich habe den Steuerberater bereits kontaktiert, dieser ist aber erst am Montag wieder erreichbar. Ich dachte nur, dass jemand evtl. vorab schon etwas dazu sagen könnte.
ich wünsche ein schönes Wochenende 😊
LG
Melanie