Hallo Zusammmen,
unser Mandant beabsichtigt mit sog. Guthabenkarten-System oder Prepaidkarten, Bezahlkarten zu arbeiten.
Die Kunden werden ein Guthaben kaufen und dieses Guthaben für Artikel des Mandanten, auch Support des Mandanten einsetzen können.
Habt Ihr damit Erfahrungen vielleicht?
Wie ist so ein System umsatzsteuerlich zu behandeln?
Viele Grüße
Wioletta
Ohne dass ich nach Sondervorschriften geschaut hätte ist umsatzsteuerlich grundsätzlich erst einmal auf den Zeitpunkt des Leistungsaustausches abzustellen. Somit USt theoretisch bei Leistung, nicht Verkauf der Karte. Thema Einzweck-/Mehrzweckgutschein würde ich auch beachten, auch wenn eine solche Karte theoretisch kein Einzweckgutschein sein dürfte.
Danke! und schöne Ostern!