Hallo community,
ich habe einen Einzelunternehmer mit 2 Aushilfen, der sein Geschäft im Nebenerwerb (Hauptberuflich = Arbeitnehmer) betreibt.
Laut den FAQ, 1.1. gilt er als Soloselbstständiger, da er weniger als einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Durch die Beschäftigung von Minijobern wird ihm aber im unteren Teil des Absatzes als Soloselbstständiger der "Vorteil" eingeräumt, auch im Nebenerwerb antragsberechtigt zu sein.
Der letzte Schritt zur Beantragung der Novemberhilfe ist der upload der unterzeichneten Erklärungen des Antragsstellenden. Hier müssen diverse Kreuze gemacht werden. Muss "mein" Soloselbstständiger mit Minijobbern nun hier das vierte Kreuz setzen...?
Gibt es hier Erfahrungen? Danke für Infos.
Weiterhin irritiert mich, dass auch die Ausfüllhilfe zur "Art des Unternehmens" im Antragsformular, den FAQ 1.1. widersprechen:
FAQ 1.1.: