Förderprogramme: Novemberhilfe / Dezemberhilfe
1 natürlicher Person
2 Einzelunternehmen: Hotel und Vermessungsbüro
-> kein verbundenes Unternehmen, da keine benachbarten Märkte und keiner vertikalen Beziehungen
Frage: Muss ich die Unternehmen dann als "Mischbetrieb" betrachten?
Ich muss den Gesamtumsatz beider Unternehmen nehmen.
Wenn dann das Hotel z.B. nur zu 20% zum Gesamtumsatz beiträgt,
hat das Hotel bzw. der Mischbetrieb kein Anspruch?
Vielen lieben Dank 🙂
Hallo Schulz_,
ich hätte jetzt die gleiche Frage.
Haben Sie dazu schon eine Lösung aufgetan?
Mit freundlichen Grüßen,
AMayer
Umsatzsteuerlich haben Sie eine Konsolidierung. Es handelt sich umsatzsteuerlich um ein Unternehmen. Die FAQ der Hilfen sehen es genauso.
FAQ 1. 1. "Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbstständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und zum Stichtag 29."
Im deutschen Recht gibt es nur zwei Rechtspersönlichkeiten: natürlich und juristisch
Somit handelt es sich um ein Mischbetrieb.
Danke w_paul,
ich komme bei verbundene Unternehmen und Mischbetrieb nicht ganz hin.
Wenn ich jetzt ein Vermessungsbüro und ein Hotel habe, habe ich keinen Unternehmensverbund laut Leitfaden zu Verbundunternehmen.
Angenommen auch mit Angestellte im Hotel, dann bin ich da kein Solo-Selbständiger und Betrachtung Nebenerwerb entfällt.
Sprich da Hotel geschlossen hätte ich ja Anspruch auf die Hilfen. Egal in welchem Verhältnis die Einkünfte sind.
Aber es ist trotzdem ein Mischbetrieb und damit doch wieder nicht antragsberechtigt, wenn das Hotel weniger wie 80% der Einkünfte erzielt?
Nur weil umsatzsteuerlich konsolidiert wird?
im Leitfaden zu Verbundunternehmen habe ich jetzt gerade gefunden:
"
Hier wird ja explizit auf mehrere getrennte rechtliche Einheiten hingewiesen... Auch bei einer natürlichen Person.
Oder?
Umsatzsteuer ist hier nicht entscheidend. War nur zum verdeutlichen gedacht.
"Ein Unternehmer - Ein Unternehmen"
Rechtliche Persönlichkeiten sind entweder natürlich oder juristisch
z. B. selbstständige Einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit
Muster GmbH und Einzelunternehmen
Muster GmbH und Mustermann GmbH ( 2 verschiedene Persönlichkeiten)
Bei solchen Konstelationen wird geprüft ob ein Verbund vorliegt, weil verschiedene Persönlichkeiten vorliegen.
Ein Unternehmer mit 10 Gaststätten, ist immer noch ein Unternehmen.
siehe auch andere Diskusionnen hier im Forum:
z.B. Überbrückungshilfe - zwei Einzelunternehmen - DATEV-Community - 165881
Jetzt muss ich nochmal nachfragen.
Muss ich beim Antrag dann die diversen Einzelunternehmen irgendwie angeben oder nur das Unternehmen mit dem größtem Gewinnanteil.
Da ich das falsch gesehen habe, habe ich diese immer als verbundene Unternehmen angegeben...
Bzw. wenn jetzt jemand eine PV-Anlage hat, muss ich die auch mit einrechnen?
Beim Umsatz und Fixkosten. Gut, schlechtes Beispiel.
Aber hier wäre eine ähnliche Diskussion mit einem besseren Beispiel...