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Ermittlung von ungedeckten Fixkosten

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m_reimann
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Wir sind gerade dabei nochmal bzgl. der Ausnutzung von Töpfen beim Beihilferecht die ungedeckten Fixkosten genauer zu berechnen. Dabei kann man ja die direkten monatlichen Verluste lt. BWA für das steuerliche Ergebnis zugrunde legen. Was ist nun aber mit Rückstellungen oder Anpassung von Inventurbeständen, die beim Jahresabschluss erst eingebucht werden? Was ist mit den Rückstellungen für Steuerzahlungen, da zuerst alles auf 0,00 EUR herabgesetzt, nun aber doch Festsetzungen erfolgen? Sollen diese Aufwendungen nun alle im Dezember berücksichtigt werden?

 

Hat jemand schon Erfahrung damit, ob diese ungedeckten Fixkosten genauer geprüft werden? Man muss ja den Nachweis dazu im Portal hochladen.

 

Danke für jeden Hinweis aus der Praxis

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