Hallo,
wer hat einen Steuerbescheid erhalten, auf dem Einkünfte aus Veräußerung eines GmbH-Anteils beschieden werden?
Mir geht es um die konkrete Darstellung der Einkünfte nach Abzug des Freibetrages.
Problem: Wenn auf dem ESt-Bescheid ein Berechnungsweg angezeigt wird (z.B. Abzug des Freibetrages), muss der Verkauf aus unterhaltsrechtlichen Gründen anders gestaltet werden.
Wenn nur die Einkünfte beschieden werden, wäre dies O.K. und im Sinne unserer Planung.
Wer kann Aussagen zur Darstellung treffen? (Zuständiges FA wäre Nbg-Süd.)
Viele Grüße