Hallo zusammen,
wir wollen in unserer Kanzlei auf digitale Rechnungen umstellen. Die Umstellung ist auch soweit klar.
Die Frage wäre folgende, und zwar ob Ihr einfach ohne Vorwarnung angefangen habt die Rechnungen digital zu schicken oder gibt es dafür einen Leitplan, wie man den Mandanten darauf vorbereiten soll?
Ich hoffe es wird klar was ich meine. Danke 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bzw. gibt es einen Leitplan wie das am besten eingeführt werden sollte?
Natürlich gehen auch Erfahrungsberichte.
Hi,
wir informieren den Mandanten über unser Begehren z.B. im Rahmen von Beratungsgesprächen. Hier nimmt der verantwortliche Partner auch schon direkt das Formular zum Einverständnis mit (Freigabe der digitalen Rechnung / Rechnungs-E-Mail-Adresse, falls abweichend / Verzicht auf das Unterschriftserfordernis).
Grüße
Chr.Ockenfels
So ganz allgemein: https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/elektronischer-rechnungsversand/
Das technisch-puristische Dokument wäre z.B. dies: ZUGFeRD (1.0) und Digitale Rechnungen einrichten und versenden in Rechnungsschreibung http://www.datev.de/lexinform-infodb/1071269
Etwas vollständiger ist eines dieser "schönen" Online-Lernvideos z.B. Art.-Nr. 77920 | Lernvideo online (nicht mehr ganz taufrisch), dass wir dank Lernvideo-Flatrate stets im Zugriff haben und wir haben uns als Leitfaden daran angelehnt bzw. sind dabei.
Soweit bekannt, geht juristisch gem. StBVV § 9, Abs. 1 immer noch nichts ohne Zustimmung. Anderseits überschreibt die StbVV nicht Geschäftsüblichkeiten, BGB oder sonstige Rechtsgrundsätze per se. Genauso wenig gibt es nahezu nirgends mehr einen etwa kostenfreien Anspruch auf eine Papierrechnung.
Natürlich gibt es Mandanten, die es schon seit Jahren elektrisch fordern und dem wir natürlich nachkommen.
Guten Tag,
gibt es denn eine Vorlage von Datev über den Verzicht auf das Unterschrifterfordernis oder muss man sich selber etwas zusammen basteln. Was ist der effizienteste Weg?
Viele Grüße
Hi,
da gibt es keine Vorlage.
Wir haben unsere eigene Vorlage erstellt, auf der dann auch der Mandant direkt dokumentieren kann, an welche E-Mail-Adresse gesendet werden soll und auf welche Rechnungsarten (Fibu, Lohn, JA, st. Beratung, etc.) sich die Verzichtserklärung bezieht.
Beste Grüße
Christian Ockenfels