https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/wirecard-insolvenz-107.html
Zitat:
... Der Insolvenzverwalter denkt offenbar auch über Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfkonzern EY nach. Der Abschlussprüfer hatte den Wirecard-Bilanzen von 2011 bis 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt - obwohl es immer wieder kritische Berichte in der "Financial Times" und andere Verdachtsmomente gegeben hatte. Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Prüfung der Jahresbilanzen könnten sich aus dem Handelsgesetzbuch als auch aus dem Vertrag mit Wirecard ergeben. Voraussetzung wäre ein "falsches Urteil" von EY über die Bilanzen. Sollte die Wirtschaftsprüfgesellschaft ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt haben, dann wäre die Haftung laut Vertrag mit Wirecard allerdings auf vier Millionen Euro pro betroffener Jahresbilanz beschränkt. ...
Stellt sich mir zum einen die Frage, ob Haftungsansprüche tatsächlich nur dem Auftraggeber zustünden ... Und zum anderen (schon länger), ob die StA München die Ermittlungen gegen die Financial Times und gegen Dan McCrum
https://finanz-szene.de/payments/dan-mccrum-der-mann-der-wirecard-zu-fall-brachte/
zum Abschluß bringe, wo doch die Chancen darauf, daß ein Gericht die Voraussetzungen zur Anklagezulassung noch als gegeben ansähe, von Tag zu Tag geringer werden.
Vor einer halben Stunde (3. September 2020, 20:12 Uhr) gab der "Spiegel" bekannt, daß die StA München I das Verfahren wegen Insiderhandels gegen die Financial Times und Dan McCrum eingestellt habe. Die Überbringer schlechter Nachrichten waren auch früher nur schwer gelitten.