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Coronabedingter Umsatzrückgang Überbrückungshilfe

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Maria_Ahler79
Beginner
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Nachricht 1 von 1
2098 Mal angesehen

Hallo ihr Lieben,

 

in den FAQ unter 1.2. zur Überbrückungshilfe 3/3+/4 ist ja eindeutig geregelt, welche Kriterien z.B. zum Ausschluss der Anerkennung eines coronabedingten Umsatzrückgangs im Rahmen der Überbrückungshilfe führen (Betriebsferien, Liefer- und Materialengpässe, Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung, reine zeitliche Umsatzverschiebung etc.).

 

Trotzdem frage ich mich, wie man in der Praxis bis ins kleinste Detail nachweisen soll, dass ein Umsatzrückgang ausschließlich an Corona liegt? 

 

Machen wir ein Beispiel: 

 

Firma XY verkauft Bekleidung ausschließlich online und hat 2021 gegenüber 2019 Umsatzrückgänge von durchschnittlich 40 %. Nun ist das Onlinegeschäft ja nicht von den Corona-Maßnahmen betroffen und gilt insgesamt eher als Profiteur, wobei man ja auch nach Produktkategorien unterscheiden muss. Trotzdem haben die Kunden aufgrund der allgemeinen Verunsicherung und Kaufzurückhaltung sowie fehlender Trageanlässe (Ausbleiben von Hochzeiten, Geburtstagen, Home-Office-Pflicht) weniger Bekleidung online im Vergleich zu 2019 gekauft. Lassen sich diese Gründe dann als coronabedingt anführen? Es ist ja nahezu unmöglich, hier einen 100 % sicheren Nachweis zu führen und vor allem zu belegen, dass der Rückgang ausschließlich an Corona liegt.

 

Danke für eure Hilfe

 

Maria

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