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Abfindung für steuerfreie Ausgleichszahlung gegen Rentenminderung nutzen?

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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Ein Mandant mit Arbeitnehmereinkünften und insgesamt ein "Besserverdiener" (mit umfangreichen sonstigen Einkunftsarten und Unternehmer-Ehefrau - kurzum: in hoher Steuerprogression) wurde mit knapp 58 Jahren entlassen, erhält eine Abfindung und hat glücklicherweise schon wieder einen neuen Job. 

 

Fünftelregelung bringt aufgrund der auch in den Folgejahren hohen Steuerprogression nichts. 

 

Der Mandant frägt mich, ob es Sinn macht, die Abfindung von rund 50.000,- € vom ehemaligen Arbeitgeber direkt in die DRV als Ausgleichszahlung i.S.v. § 187a SGB VI zur Minderung von Rentenminderungen bei frühzeitigem Rentenbeginn einzuzahlen (diese würde lt. Auskunft DRV rund 100.000,- € betragen, die Hälfe davon kann steuerfrei eingezahlt werden, also passt das genau auf die Abfindungshöhe). Damit wäre die Abfindung steuerfrei. 

 

SINN?

 

Aus meiner Sicht gibt es hier viele "Unbekannte in der Gleichung". JETZT wäre die Abfindung steuerfrei, damit sagen wir mal würde die Rentenausgleichzahlung pi mal Daumen mit ca. 20.000,- € vom Finanzamt finanziert werden (Steuerersparnis), 30.000,- € vom Arbeitnehmer aus der Abfindung. 

 

Aber bis sich diese Ersparnis, dafür aber nun 50.000,- € für den scheidenden Arbeitnehmer weniger, die nun nicht er, sondern die DRV bekommen würde, aus einer (in der Höhe von nicht fix bestimmbaren) höheren Rente amortisieren würde - lohnt sich das? Oder lieber jetzt steuerpflichtig nach Steuerabzug auszahlen lassen und "besser" anlegen?

 

Oder könnte der Mandant die Abfindung auch steuerfrei in eine ehemalige Direktversicherung (von einem früheren Arbeitgeber), die der bisherige Arbeitgeber nicht übernommen hatte und deren Beiträge der Mandant seither selbst bezahlt, einzahlen (lassen)?

 

Mir fehlt hier jeglicher Erfahrungswert. 

 

Ich würde mich riesig freuen, wenn jemand seine Überlegungen oder gar Erfahrungen zu dieser "Sinnhaftigkeit" mit mir teilen würde. Es ist ja sicher nicht der einzige Mandant mit  Entlassung und Abfindung im Alter über 50 Jahren. 🙂

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