Aus der BRAK vom 16.5.24l zwar nicht zu StB aber zu RA ergangen:
Keine „Kopien“: Anwalt erhält keine Erstattung für Scans
Scans sind keine auslagenfähigen Kopien gem. Nr. 7000 VV RVG. Daher kann auch keine Dokumentenpauschale geltend gemacht werden, so das OLG Bamberg.
Normen:
RVG-VV:7000 RVG-VV:7000/2 RVG-VV:7000/1/c RVG-VV:7000/1/d ZPO:91/1
Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt