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§ 16 Steuerberatervergütungsverordnung - Auslagen - Digitalisierung

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letzte Antwort am 17.05.2024 18:01:32 von bodensee
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bodensee
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Aus der BRAK vom 16.5.24l zwar nicht zu StB aber zu RA ergangen: 

 

Keine „Kopien“: Anwalt erhält keine Erstattung für Scans

Scans sind keine auslagenfähigen Kopien gem. Nr. 7000 VV RVG. Daher kann auch keine Dokumentenpauschale geltend gemacht werden, so das OLG Bamberg.

 

Normen:

RVG-VV:7000 RVG-VV:7000/2 RVG-VV:7000/1/c RVG-VV:7000/1/d ZPO:91/1

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 17.05.2024 18:01:32 von bodensee
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