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Überbrückungshilfe Umsatzdefinition grenzübergreifende Verbundunternehmen

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letzte Antwort am 06.03.2024 08:46:53 von ftuschen
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michael_heidmeier
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen,

 

ich bearbeite gerade eine Schlussabrechnung für einen Mandanten. Wir betreuen die inländischen Unternehmen eines Unternehmensverbundes mit Hauptsitz/Konzernmutter im europäischen Ausland.

 

Für mich hat sich eine Frage noch nicht gelöst.

 

Antragsberechtigt sind ja nur die Unternehmen des Verbundes, die im Inland eine Betriebsstätte haben und dementsprechend werden deren Umsätze und Fixkosten berücksichtigt. Hierzu ja auch Randziffer 7 zu FAQ 1.1 (ÜIII): 

 

7Im Falle einer inländischen Betriebsstätte in Verbindung mit einer ausländischen Konzernstruktur beziehungsweise ausländischen Konzernmutter können nur die Umsätze und Fixkosten der inländischen Betriebsstätten berücksichtigt werden. Zudem sind die Vorgaben zu verbundenen Unternehmen gemäß 5.2 zu berücksichtigen. Inländische und ausländische Unternehmensteile sind in diesem Sinne als ein Verbund zu betrachten.

 

Müssen nun Umsätze (oder auch Fixkosten), die ein Inlandsunternehmen mit einem ausländischen Verbundunternehmen hat, für die Ermittlung des Umsatzrückganges eliminiert werden? Oder wird an der Grenze ein Cut gemacht und diese werden für die Ermittlung des Umsatzrückganges einbezogen?

 

Dies geht für mich leider nicht eindeutig aus dem Text hervor. Ebenfalls nicht aus der Umsatzdefintion FAQ 1.3 (ÜIII):

 

Nicht als Umsatz zu berücksichtigen sind:

  • Umsätze eines Unternehmensverbundes, die gleichzeitig Kosten des Unternehmensverbundes darstellen (Leistungsverrechnung innerhalb des Unternehmensverbundes),

 

oder der Kostendefinition, FAQ 2.4 (ÜIII):

 

Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes (siehe 5.2) sind explizit nicht förderfähig. Dies gilt auch für Zahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (siehe 5.2) beziehungsweise wenn die Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ nach EU-Definition gelten (Anhang 1 Artikel 3 Absatz 3 VO EU Nummer 651/2014). 

 

Hat jemand von euch dies vielleicht auch schon problematisiert?

 

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für Rückmeldungen oder Einschätzungen. 

ftuschen
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
162 Mal angesehen

Ist zu diesem Problem schon eine Entscheidung gefallen?

 

Ich bin noch unentschlossen, ob ich in der Schlussabrechnung den Umsatz mit der Mutter eliminiere, mit der Folge, dass es nur 2 statt 4 geförderte Monate gibt.

 

Leider befürchte ich, dass FN 7 zu 1.1 (FAQ Ü III) so zu verstehen ist, dass ich für die Förderung zwar nur das Inland betrachte, wenn es um die Ausschlüsse geht, ich wieder den gesamten Verbund betrachten muss und damit alle Erlöse und Kosten im grenzüberschreitenden Verbund unberücksichtigt lassen muss.

 

Das gefällt mir nicht, daher suche ich noch nach hilfreichen Hinweisen. Letztlich muss ich mich aber kurzfristig für eine Auslegung der FAQs entscheiden.

 

MfG

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letzte Antwort am 06.03.2024 08:46:53 von ftuschen
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