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Überbrückungshilfe: Instandhaltung und Wartung mit eigenem Personal

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letzte Antwort am 06.05.2021 09:00:01 von mdautzenberg
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mdautzenberg
Beginner
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Sehr geehrte Kolleginnen, 

sehr geehrte Kollegen, 

 

ich benötige bei einem Antrag zur ÜBH III ihren fachlichen Rat oder Meinung:

 

Ein Mandant, der seit November im Lockdown ist, hat notwendige Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen mit eigenem Personal durchgeführt. D.h. es gibt Rechnungen über gekauftes Material etc. und Personalkosten, die durch eine Kostenrechnung den Projekten "Wartungsarbeiten" zugerechnet werden können. 

 

Kann ich diese Kosten unter Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten ansetzen? Grundsätzlich sind Personalkosten ja nicht förderungsfähig oder überlagern hier die Kosten der Wartung und Instandhaltung das Ansatzverbot? 

 

Irgendwie kann es ja nicht sein, dass der Mandant seine Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt, nur um die Arbeiten dann von einer Fremdfirma ausführen zu lassen, um sie dann gefördert zu bekommen? 

 

Gibt es hier Erfahrungen? Oder übersehe ich etwas?

 

Da es sich um nicht ganz geringfügige Beträge handelt, bin ich für Hinweise dankbar. 

 

Beste Grüße

 

Mark Dautzenberg 

AMayer
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Grüß Sie Herr Dautzenberg,

 

ich hätte jetzt das gekaufte Material als Instandhaltung angesetzt. Die Personalkosten jedoch nicht.

Die werden ja pauschal dann gefördert.

 

Würde man die Personalkosten bei der Instandhaltung unter Punkt 6 mit ansetzen, gäbe es ja hier den prozentualen Zuschuss bis zu 100%, plus 20% durch die pauschale Förderung der Personalkosten unter Punkt 12.

 

Das dürfte nicht im Sinne des Erfinders sein.

 

Würde er seine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, würden ja die 20% pauschale Förderung der Personalkosten unter Punkt 12 wegfallen. 

 

Wäre jetzt mein Ansatz.

 

Wünsche noch einen schönen Abend,

 

A. Mayer

mdautzenberg
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Guten Morgen und Danke für Ihre Antwort!

 

Ich habe es letztendlich erstmal genauso gelöst, wirklich befriedigend ist die Lösung aber m.E. trotzdem nicht. 

 

Vergibt der Mandant die Aufträge fremd und hat trotzdem noch Arbeitnehmer nicht vollständig in Kurzarbeit (was auf jeden Fall so wäre), erhält er auch 100% für die Fremdaufträge plus den 20%-Zuschlag für die Personalkosten. Nur weil er seine eigenen Arbeitnehmer einsetzt und sie somit vor der Kurzarbeit bewahrt bekommt er jetzt weniger? Kann doch auch nicht richtig sein, oder? 

 

Aber sei's drum, eine der vielen ungelösten Ungereimtheiten dieser Fördermaßnahmen ... 

 

Beste Grüße 

 

Mark Dautzenberg 

 

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letzte Antwort am 06.05.2021 09:00:01 von mdautzenberg
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