Hallo in die Runde,
ich bin zu folgender Frage aus den FAQs und den Beiträgen im Forum nicht zu einer Lösung gekommen:
- Mdt hat 2019 SOLL-Versteuerung und 2020 und 2021 IST-Versteuerung
- lt. FAQs kann er nach IST-Versteuerung die Umsätze beurteilen
- lt. FAQs ist bei Umstellung von Soll auf Ist der Umsatz 2021 nach dem Verfahren 2020 zu beurteilen
==> dann würde ich nichts anpassen müssen in 2021 und würde 2019er Soll-Umsätze mit 2021er Ist-Umsätzen vergleichen???
- bei der ÜH II stand noch explizit, dass 2019 und 2020 dann anzugleichen sind, jetzt steht nur das die 2021er Umsätze ggf. anzupassen sind
Ist mein o.g. Verständnis richtig, dass ich 2021 nicht an die Besteuerung 2019 anpassen muss? Das kommt mir merkwürdig vor, wäre aber nach dem Wortlaut genau so...
Danke für euren Input!