Hallo Community,
da bei der ÜBH III Plus der Umsatzausfall bei Betriebsferien/Urlaub ganz klar als nicht coronabedingt und somit nicht als Umsatzrückgang im Sinne der Förderung gewertet werden darf (FAQ 1.2 Abs. 2 letzter Satz)
würde mich interessieren wie Andere den Zeitraum der Betriebsferien bewerten.
Ich habe einen Fall in dem der Einzelunternehmer im August 2021 über 20 Tage Urlaub gemacht hat und somit ist der Umsatzausfall sehr hoch aber eben nicht coronabedingt. Auch wenn er keinen Urlaub gemacht hätte wäre er wohl nicht an die Zahlen aus 2019 herangekommen aber hätte vermutlich nicht so einen dramatischen Umsatzrückgang.
Wie handhabt ihr das?
Wie soll sowas gehandhabt werden? Ich verstehe die Frage offenbar nicht.
Es steht doch eindeutig in den FAQ. Keine coronabedingter Umsatzausfall - somit nicht förderfähig. Da brauch man doch dann auch nicht mehr weiter prüfen.
Edit: Oder soll hier der kleinere Teil noch gerettet werden? Dann dürfte einer taggenauen Ermittlung nichts im Weg stehen.
Genau, der Monat soll gerettet werden.
Es kann ja nicht sein, dass nur weil man z.B. vom Juli/August jeweils eine Woche Urlaub gemacht hat (Laden zu= kompletten Umsatzausfall) gleich beide Monate nicht mehr förderfähig sind.
Ein (coronabedingter) Umsatzausfall gegenüber 2019 ist in jedem Fall gegeben.. ob mit oder ohne Urlaub. Das Geschäft geht halt einfach nicht so gut mit Coronauflage.
Aber für die Tage des Urlaubs liegt natürlich ein nicht coronabedingt Umsatzausfall von 100% vor aber für die anderen Tage ein "normaler" coronabedingter Umsatzausfall.
Dachte vielleicht hat jemand einen Ähnlichen Fall schon mal gehabt.
Ich denke auch, dass man für jeden Urlaubstage einen durchschnittlichen fiktiven Umsatz ermitteln sollte.
Also einen fiktiven Umsatz für die Schließtage würde ich nicht ermitteln, weil nicht erlaubt.
Für die geöffneten Tage, kann man meines Erachtens der Vergleichsumsatz tageweise für 2019 ermittelt werden und entsprechen den geöffneten Tagen 2021 gegenüberstellen.
Guten Morgen StB-LS,
ich würde gerne auf Ihren Eintrag vom Oktober 2021 zurück kommen.
WIe haben Sie Ihren Fall denn gelöst? Konnten Sie hierzu etwas in Erfahrung bringen?
Uns stellt sich derzeit auch folgende Frage:
Oktober 2021: 1,5 Wochen Betriebsferien
Oktober 2019: keine Schließungstage
Als Vergleichsumsatz wäre der Durchschnittliche Monatsumsatz 2019 günstiger und anzusetzen.
Da es sich um eine Gastronomie handelt, liegen defintiv coronabedingte Umsatzeinbrüche vor.
Würden Sie in diesem Fall die Umsatzerlöse 10/2021 auf einen vollen Monat hochrechnen??
Freue mich über jeglichen Gedankenaustausch!
Vielen Dank.
Wir haben in einen vergleichbaren Fall den Umsatz hochgerechnet, z.B.
Umsatz Sep 2021 : X Tage x 30 Tage = hochgerechneter Umsatz < Umsatz Sep 2019 => Umsatzrückgang 30-50% => Fördersatz 40%
In den anderen Fördermonaten lag der Umsatzrückgang auch im Bereich von 30 bis 50 Prozent. Von daher ist es pausibel, dass ohne Betriebsferien der Umsatz aus 2019 auch nicht erreicht worden wäre.
Hallo zusammen,
ein ähnlicher Fall liegt gerade bei mir, bzgl. einem Verein.
In einem Monate habe ich zum Beispiel nur einen Umsatzrückgang, weil die Zahlungen verschoben wurden.
Aber im einem Monat gingen nachweislich Zahlungen zurück, wegen der Zugangsbeschränkungen mit 2Gplus...
Wie gebe ich den nicht förderberechtigten Monat ein? Erhöhe ich den Umsatz fiktiv, oder gebe ich keine Ausgaben an?
Danke schonmal