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Überbrückungshilfe - Ansatz der Fixkosten...?

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AMayer
Einsteiger
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Nachricht 1 von 1
132 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

evtl. etwas ungewöhnlich und vielleicht mache ich mir auch zuviele Gedanken.

 

Bei einem Mandanten haben wir jetzt erst die Berechnung für die Überbrückungshilfe III durchgeführt.

Da dieser mit seiner Frau zusammen auch eine Landwirtschaft betreibt, erstens die Frage: gilt diese dann auch als verbundenes Unternehmen?

Hätte jetzt schon gesagt.

 

Aber das Hauptthema: durch die geplante Entnahme eines Grundstückes, würde hier der Gewinn natürlich dementsprechend hoch sein.

Um zu hohe Steuerzahlungen zu vermeiden, ist Ihnen der ausgerechnete Förderbetrag fast zu hoch.

Bekommen wir irgendwelche Schwierigkeiten, wenn ich jetzt nicht alle förderbaren Fixkosten ansetze?

So dass es steuerlich besser ist für den Mandanten, er aber trotzdem zumindest eine kleine Hilfe erhält?

 

Danke für eure Hilfe,

 

AMayer

 

P.S. und dritte Frage zur Übh:

Wenn ein Mandant zu seinem Hauptunternehmen auch eine PV hat, muss diese ja bei den Umsätzen mit angegeben werden, da verbundene Unternehmen.

Die Fixkosten, wie Kontogebühren, Reparaturen, etc. darf ich aber nicht ansetzen, da der Betrieb nicht von Corona betroffen ist, oder?

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