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Überbrückungshilfe 3 - defekte Wirtschaftsgüter

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letzte Antwort am 23.04.2021 11:31:22 von Markus82
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Markus82
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Hallo Miteinander,

 

mich würde mal interessieren, wie andere die Fußnote 16 auffassen:

 

Der Begriff „notwendig“ ist hierbei eng auszulegen. Es können defekte Wirtschaftsgüter erstattet werden. Eine Erneuerung z.B. modisch überholter Wirtschaftsgüter kann nicht angesetzt werden.

 

Angenommen, es geht ein 10 Jahre alter Ofen kaputt, wird dieser erstattet? Muss eine Fachfirma feststellen, dass sich eine Reparatur nicht lohnt? Wieso wird hier das Konjunktiv verwendet?

 

Hatte schon jemand einen Fall, in dem ein defektes Wirtschaftsgut erstattet werden soll?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

anjazeitler
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Markus82,

 

ja, ich habe denselben Fall und fasse die Fußnote so auf.

 

Ich habe dem Mandanten geraten, mir ein "Quasigutachten" des Handwerkers beizufügen, dass die Reparatur unwirtschaftlich ist, da genauso teuer wie die Reparatur, ... und ich werde die Kosten der Investition ansetzen.

azeitler
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Markus82
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank. Dann bin ich mal gespannt, was die Schlussrechnung so bringt 🙂

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letzte Antwort am 23.04.2021 11:31:22 von Markus82
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