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Überbrückungshilfe 3 (Plus) - Nachträgliche FAQ-Änderung Reiseveranstalter

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Hejsan!

 

Die ÜH-FAQ werden ja ständig nachträglich geändert, sodass man öfter Mal für den Papierkorb arbeitet und vorm Mandanten doof dasteht.

 

Bei Antragsstellung für einen Reiseveranstalter Ende April stand der folgende Satz nicht in den FAQ 2.5 drin, sondern der wurde nachträglich hinzugefügt:

 

Nicht förderfähig sind Reiseleistungen, die das Unternehmen durch Einsatz eigener Mittel (zum Beispiel eigene Beförderungsmittel, eigenes Hotel, Betreuung durch angestellte Reiseleiterinnen beziehungsweise angestellte Reiseleiter) erbringt.

 

Gibt es in diesem Forum noch andere, die Reiseveranstalter betreuen und sich über diesen Sachverhalt austauschen möchten?

 

Ich dachte bisher, dass es bei einem Reiseveranstalter doch immer um Reisen mit Einsatz eigener Mittel geht?

 

Ich habe diese Hilfe für die Reisebranche so aufgefasst, dass es einer Umsatzausfallunterstützung ähnlich der Novemberhilfe gleich kommt. Mir erschließt sich nicht, warum dann genau das bei Reiseveranstaltern rausgenommen wird. Ich erkenne den Unterschied nicht zwischen einer Reisebüroprovision und einer ausgefallenen Reiseveranstaltermarge.

 

Dies mag darin begründet sein, dass Reiseveranstalter nicht unser Brot und Butter Geschäft sind.

 

 

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