abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ÜBH 3 Schlussabrechnung: Guthaben bei Gas, Strom, Wasser

4
letzte Antwort am 05.07.2023 10:20:48 von Martin_Siegling
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Martin_Siegling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
453 Mal angesehen

Bei der Erstellung der Schlussabrechnung ÜBH3 ist folgende Frage aufgetaucht:

 

Im Januar 2021 ist ein Guthaben beim Energieversorger fällig. 

 

Im Portal sind negative Kosten nicht zulässig. Wie ist das Guthaben dann zu behandeln? Es handelt sich ja nicht um einen Umsatz.

 

Ist das Guthaben mit anderen Kosten des Punktes 7 zu verrechnen? Zur Zeit habe ich die Energiekosten mit 0,- angesetzt und dennoch sind weitere Kosten unter Punkt 7 vorhanden: Abfall, Reinigung usw.

 

Müssen diese dann auch mit dem Guthaben vom Energieversorger verrechnet werden (bis ggf. 0,-)?

 

 

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
447 Mal angesehen

Das Thema wurde hier schon einmal diskutiert.

 

Vielleicht hilft der Thread weiter:

 

Überbrückungshilfe III - DATEV-Community - 222187

Live long and prosper!
Martin_Siegling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
439 Mal angesehen

Diskutiert: Ja. Aber meine Frage beantwortet: Nein. Mich würde vor allem interessieren, ob ich das Guthaben aus der Energierechnung bis 0,- ansetzen kann oder ob ich das verbleibende Guthaben mit anderen Kosten des Punktes 7 weiter verrechnen muss oder sogar evtl. in andere Monate vortragen muss, bis das Guthaben rechnerisch aufgebraucht ist.

 

 

0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 5
437 Mal angesehen

Genau das wird doch in dem Thread besprochen?

Live long and prosper!
Martin_Siegling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
429 Mal angesehen

Sorry. Sie haben Recht. Irgendwann wird man fündig. Danke für das 'raussuchen des Threads! I

 

 

4
letzte Antwort am 05.07.2023 10:20:48 von Martin_Siegling
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage