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Ü3 - die Fragen nehmen kein Ende...

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letzte Antwort am 15.07.2021 16:45:21 von AKW
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Arnd05
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
233 Mal angesehen

Moin z`samm,

 

ein` hätt` ich noch:

 

Kauf von Heizöl während des Förderzeitraumes ???

Lieferung, Rechnung und Fälligkeit natürlich im Förderzeitraum (12/20).

Verbrauch natürlich nicht genau bestimmbar.....

 

...und jetzt ihr...🤣

 

...wie sagt Schäffer immer???: Mannmannmann.......

 

...ich würfele mir schon mal mein persönliches Ergebnis zusammen......

 

Dank schon mal vorab.......

AKW
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
212 Mal angesehen

Hallo @Arnd05 ,

 

sofern das Heizöl für einen betriebsnotwendigen Zweck verwendet wird, sehe ich hier kein Problem diese Kosten unter Nr. 7 anzusetzen. 

Auch eine periodengerechte oder verbrauchsgerechte Abgrenzung würde ich hier nicht machen. 

Das war ja Thema bei der ÜBH II (oder I - ich weis es nicht mehr) das Kfz-Versicherungen gezwölftelt angesetzt werden konnten. Diese Vorgabe habe ich in der ÜBH III nicht gefunden. 

 

Grüße 

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letzte Antwort am 15.07.2021 16:45:21 von AKW
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