Moin z`samm,
ein` hätt` ich noch:
Kauf von Heizöl während des Förderzeitraumes ???
Lieferung, Rechnung und Fälligkeit natürlich im Förderzeitraum (12/20).
Verbrauch natürlich nicht genau bestimmbar.....
...und jetzt ihr...🤣
...wie sagt Schäffer immer???: Mannmannmann.......
...ich würfele mir schon mal mein persönliches Ergebnis zusammen......
Dank schon mal vorab.......
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Arnd05 ,
sofern das Heizöl für einen betriebsnotwendigen Zweck verwendet wird, sehe ich hier kein Problem diese Kosten unter Nr. 7 anzusetzen.
Auch eine periodengerechte oder verbrauchsgerechte Abgrenzung würde ich hier nicht machen.
Das war ja Thema bei der ÜBH II (oder I - ich weis es nicht mehr) das Kfz-Versicherungen gezwölftelt angesetzt werden konnten. Diese Vorgabe habe ich in der ÜBH III nicht gefunden.
Grüße