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Exportierte Zahlungen in DUO "Kontoumsätze" zuordnen

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letzte Antwort am 08.12.2020 14:28:35 von metalposaunist
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FFischborn
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Hallo Zusammen,

 

unsere Mandanten nutzen Datev DUO oftmals als Alternative zu Ihrem Bankingprogramm um eine Komplettlösung für verschiedene Banken zu haben und die Verknüpfung zu Belegen sehr übersichtlich ist.

 

Leider haben wir Fälle bei denen die Mandanten ein Tan Verfahren nutzen oder eine Bank haben, bei der man die Zahlungen nicht über DUO ausführen kann. In diesen Fällen exportieren die Mandaten die Zahlungsdatei und stoßen die Überweisung über das Bankeigene Programm an.

 

Nun das Problem: Bei exportierten Zahlungen werden die Kontoumsätze keinem Beleg zugeordnet.

 

Es wäre daher wünschenswert, wenn dem Export der Zahlungen eine Belegzuordnung zu den Kontoumsätzen erzeugt wird sobald diese in der Bank auftauchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fred Fischborn

metalposaunist
Unerreicht
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Naja, auch das ist ja nur ein Workaround.

 

Seien wir mal ehrlich: Das eigentliche Problem ist ja, dass nicht jede Bank mit DUO will. Würde das alles laufen, gäbe es solch ein Problem nicht. Aber da ist DATEV nicht dran Schuld. Vielleicht DE? Vielleicht die EU? Mit XS2A hätte man die Möglichkeit gehabt 1 Standard einzuführen, mit dem alles geht und der bei jeder Bank gilt und überall gleiche Werte gelten (z.B. TAN nach 90 Tagen und nicht wie es gerade passiert). Die Umsetzung ist eine große Katastrophe und jede Bank macht was sie gerade für lustig hält. 

 

Da lachen die skandinavischen Länder uns sicherlich aus 😂

 

@FFischborn: Welches TAN Verfahren geht denn nicht? Und kann man das nicht auf ein DUO kompatibles ändern? Das wäre die schnellere Lösung. Dass nicht alle Banken ... weder HBCI noch EBICS, ich weiß 🙄

 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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FFischborn
Beginner
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Da bin ich ganz bei dir. Ich wäre auch glücklicher wenn es nur einen Standard gäbe und man nicht bei jedem Mandanten vor einem neuen Problem stehen würde. 

 

Leider ist das nicht der Fall.

 

Das spezielle Tan-Verfahren ist: HBCI mit Chipkarte (nicht HBCI chipTAN). 

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metalposaunist
Unerreicht
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schrieb:

Das spezielle Tan-Verfahren ist: HBCI mit Chipkarte (nicht HBCI chipTAN). 


Das kann man nicht gegen was DUO kompatibles tauschen? Gegen HBCI chipTAN zum Beispiel? Muss ja keine smsTAN oder photo oder pushTAN mit Smartphone sein. Oder: wenn schon eine Chipkarte zum Einsatz kommt und als Sicherheitsmedium dient: EBICS?   

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 08.12.2020 14:28:35 von metalposaunist
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