WIr setzen seit einiger Zeit die Telefonie in unserer Kanzlei ein und sind sehr zufrieden. Alle Aktenbeteiligte sind hier leicht und ohne Aufwand anrufbar und auch der Aufwand wird entsprechend hinterlegt, so dass dieser in die Aufwandserfassung eingefügt werden kann.
Meines Erachtens kann ich aber aus der jeweiligen Akte nicht direkt das hinterlegte Gericht anrufen. In dem Aktenreiter "Verfahren / Gericht" wird zwar nach Anlage einer Instanz die gerichtliche Telefonnummer angezeigt (oder auch mehrere, wenn diese per Hand eingepflegt sind), von hier kann aber kein Telefonat eingeleitet werden.
Kann hier anderweitig vorgegangen werden oder machen wir irgendetwas falsch?
Kann gut sein, dass das aus der Verfahrens-Tabe nicht klappt, wenn Sie das Problem häufiger haben, könnten Sie das Gericht als Beteiligten hinzufügen, dann kann es genauso kontaktiert werden, wie alle anderen auch.
Wir nutzten ebenfalls die Telefonie. Das Gericht können Sie nicht aus Datev anrufen.
Ich halte es aber auch nicht für wirklich sinnvoll, es als beteiligten anzulegen...
Kann hier anderweitig vorgegangen werden oder machen wir irgendetwas falsch?
Neben der DATEV Telefonie muss es ja noch eine CTI Software geben (ESTOS, ...). Falls in DATEV einfach möglich, kann jede CTI Software durch Druck auf eine von Ihnen oder dem Admin in der Software festgelegte Taste die markierte Rufnummer wählen.
Vielleicht ist das ein Tipp. Ohne diese Funktion will ich nie mehr telefonieren. Klappt auch in E-Mail Signaturen oder im Internet in allen Impressums hervorragend ohne nerviges Tippen am Telefon.