Hallo Community,
meine Kollegin hat mich gerade auf folgendes gebracht:
Verschiedene Kollegen gehen dazu über, in die beA- Nachricht wäre selbst zuschreiben. DATEV holt den Inhalt der Nachricht selbst nicht ab, sondern nur die angehängten Dateien, sehe ich das richtig? Oder müssen wir dort irgendwie unsere Einstellungen ändern?
Viele Grüße aus dem nebeligen Süden
Markus Lorenz
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Hallo Herr Kollege,
das ist nicht richtig.
Im Eingangskorb kann man diese Mitteilung in der beA-Nachricht selbst lesen.
In der Dokumentenablage der Akte können Sie den Text in der Zusammenfassung lesen.
Manchmal ist es nur diese Nachricht und damit auch nur die Zusammenfassung als pdf.
Hallo Herr Lorenz,
prüfen Sie in Ihrer Postorganisationsstelle im Fenster "Kanal anlegen / bearbeiten" im Schritt "Eingangskonfiguration" im Bereich "Folgende Daten werden zusätzlich – zur Speicherung in das Dokumentenmanagementsystem – angeboten", ob Sie die nachricht.html bei der Einrichtung vom Import ausgeschlossen haben.
Wenn alle Kontrollkästchen aktiviert sind, werden diese Anhänge der beA-Nachricht ins Anwaltspostfach importiert:
◾nachricht.html
◾pruefprotokoll.html
◾visitenkarte.html.
beA-Kanal einer Postorganisationsstelle im Anwaltspostfach in Anwalt classic einrichten