Guten Tag Community.
Wir haben einen Mandanten der Im EU-Bereich (Österreich) Schulungsleistungen im Auftrag eines dortigen Unternehmers erbringt. Er hat für diese sonstige Leistung in Deutschland eine Steuerbefreiung.
Nun wird seine EU-Leistung am Ort, also in Österreich erbracht.
Es sollte also das reverse Charge Verfahren gelten. Gilt die Steuerfreiheit in Deutschland hier automatisch auch in Österreich? Kann eine steuerfreie sonstige Leistung mangels Steuerpflicht überhaupt umgekehrt werden? Welches wäre das richtige Konto für die Erlöse?
Vielen Dank Im Voraus.
Wenn ich in solchen Fragen keine Antwort geben kann, da mir die Gesetze des jeweiligen Landes nicht geläufig sind, rate ich meinen Mandanten, sich an die Außenhandelskammer des jeweiligen Landes zu wenden.
Die Außenhandelskammern vermitteln auch Fiskalvertreter, wenn dies notwendig sein sollte (dann natürlich gegen Entgelt), z.B. wenn eine Umsatzsteuererklärung außerhalb Deutschlands abgegeben werden muss.