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rew02327 Konto nicht in Kosten- und Leistungsrechnung trotz Kontenverteilung

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letzte Antwort am 06.12.2022 07:54:40 von eliansawatzki
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mrgFrank
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Hallo,

nach stundenlanger Suche um eine Lösung, bitte ich nun hier um Hilfe:

Konten für welche ich einen Verteilerschlüssel in den Kostenstellen angelegt habe, sind nicht in den Kostenstellenauswertungen enthalten.  Meine Buchungen auf diesen Konten werden mit der Fehlermeldung REW02327 (Kontonummer ist für Kosten- und Leistungsrechnung relevant) kommentiert, wenn ich keine Kostenstelle erfasse. Obwohl ich diese buchhalterischen Konten mit einem Kostenverteilungsschlüssel belegt habe.

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

Danke schon mal und schöne Grüße

Conny

eliansawatzki
Meister
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Der Verteilschlüssel gibt ja nur das

Verteilungsverhältnis an.

 

Sie müssen zusätzlich eine fixe Kontenverteilung für die betroffenen Konten anlegen und dort den Verteilschlüssel hinterlegen. Erst dann kommt der Verteilschlüssel auch zur Anwendung.

 

Hilft das nicht, wäre eine Screenshot der Kontenverteilung und der

Buchung hilfreich.

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mrgFrank
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Nachricht 3 von 12
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Guten Morgen,

danke für die schnelle Reaktion.

Anbei nun Screenshots von meinen Eingaben im Bereich Verteilerschlüssel und Kontenverteilung.

Wo mache ich einen Fehler?

Schöne Grüße

Conny

 

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 4 von 12
572 Mal angesehen

Haben Sie Ihre Einstellungen sowohl im KOST-System für das Feld KOST 1 als auch im KOST-System für das Feld KOST 2 angelegt?

 

Die Hinweismeldung ist m. E. immer gleich, auch wenn die Einstellung bei nur einem KOST-System fehlt.

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mrgFrank
Beginner
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Nachricht 5 von 12
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aus meiner Sicht sind auch die Kostensysteme angelegt (siehe Anlage). Oder gibt es an anderer Stelle noch etwas anzulegen?

eliansawatzki
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Die Kontenverteilung ist ebenfalls in beiden KOST-Systemen angelegt?

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DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @mrgFrank,

 

prüfen Sie die Einstellungen in den Steuerungsdaten der Kostenrechnung unter 


Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerungsdaten.


Unter Plausibilitäten Buchen - das Kontrollkästchen "Immer Hinweisen, wenn Kostenstelle/-träger nicht eingeben ist" entfernen.
Das Kontrollkästchen muss bei beiden KOST-Systemen entfernt werden.

 

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
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mrgFrank
Beginner
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Nachricht 8 von 12
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Hallo,

das Problem besteht leider weiterhin. Aus meiner Sicht sind die Positionen welche ich dort in den Stammdaten erfasst habe alle korrekt. Ich habe anhand eines einzelnen Testbuchung alles versucht nochmal nachzuvollziehen - bitte seht selbst mal! 

Schöne Grüße 

Conny

eliansawatzki
Meister
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Nochmal meine Frage: Haben Sie in beiden KOST-Systemen (also in dem System welches KOST 1 auswertet und in dem System welches KOST 2 auswertet) die Kontenverteilung angelegt?

 

Stammdaten gelten immer nur für das KOST-System in welchem Sie angelegt sind.

 

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mrgFrank
Beginner
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Nachricht 10 von 12
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ich habe die Kostenverteilung nur für das Kostensystem 2 vorgenommen. Aus diesem System versuche ich auch die Kostenstellenauswertungen zu erhalten.

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mrgFrank
Beginner
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Nachricht 11 von 12
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in beigefügter Auflistung ist ebenfalls zu sehen, dass es keine Buchungen nach Kontenverteilung gibt.

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 12 von 12
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Wenn die KOST-Prüfung auch für das KOST-System aktiviert ist welches das Feld KOST 1 auswertet, dann müssen die Stammdaten auch dort angelegt werden (das schreibe ich jetzt bereits zum dritten mal) oder die KOST Prüfung muss deaktiviert werden. Die KOST-Prüfung deaktivieren Sie entweder in den Stammdaten des KOST-Systems oder in den Eigenschaften des Belege buchen.

 

 

Hier bekommen Sie Hilfe:

 

eliansawatzki_0-1670309644870.png

 

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letzte Antwort am 06.12.2022 07:54:40 von eliansawatzki
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