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"erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb"

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letzte Antwort am 05.10.2017 12:26:29 von lucky
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lucky
Beginner
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Liebe Community,

bei der Überprüfung einer offene Posten Buchhaltung fiel mir auf, dass bei der Zahlung eines Lieferanten (steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb) beim Skontoabzug über "F2 Anwendung" die falsche Skonto Kontonummer angesprochen wird - nämlich Konto 3736 und nicht Konto 3748 im SKR03...

Wo kann ich in der Buchhaltung einstellen, welche Kontonummer das Programm beim Skontoabzug  bei der Eingabe im Feld "Skonto" oder bei der Skontoprüfung "F2" vergibt.

Wir haben das Programm Kanzlei REWE V.6.0.

Leider komme ich telefonisch bei DATEV nicht durch.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Petra

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

damit Ihnen beim Zahlungen buchen das passende Skonto-Konto vorgeschlagen wird, setzt es folgendes voraus:

- In den Eigenschaften Belege buchen unter Buchungssatz | Buchungserfassung muss bei BU-Schlüssel automatisch vorschlagen das Kontrollkästchen aktiviert sein.

- Die OPOS-Nutzung ist aktiviert.

- Sie befinden sich im Belege Buchen I Modus "Zahlungen buchen".

Erfassen Sie nun im Fenster Zahlungen buchen (OPOS-Suche) das Buchungsdatum sowie die gesuchte Debitoren- oder Kreditoren-Nummer und bestätigen Sie mit OK. Existiert für den gesuchten Debitor / Kreditor nur eine einzige offene Rechnung, wird Ihnen diese unmittelbar in der Buchungszeile angezeigt. Existieren mehrere offene Rechnungen, wird das Dialogfenster Zahlung bearbeiten angezeigt.

Markieren Sie die Rechnung, für die Sie einen Zahlungsvorgang erfassen möchten, und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK.

Die Ausgleichsbuchung wird Ihnen in der Buchungszeile angezeigt. Überschreiben Sie den ursprünglichen Zahlbetrag mit dem verminderten und aktivieren Sie mit der Taste F2 die Skontoprüfung. Der ermittelte Skontobetrag, der entsprechende %-Satz und der ursprüngliche Steuersatz werden angezeigt.

Übernehmen Sie die ermittelten Werte mit Skonto übernehmen.

Der Skontobetrag und der Steuerschlüssel werden in die Buchungszeile eingetragen.

Schließen Sie den Buchungssatz mit + ab.

Der Offene Posten wird ausgeglichen, der Differenzbetrag wird unter Berücksichtigung des Steuersatzes auf das Konto Erhaltene oder Gewährte Skonti gebucht.

Hinweis:

Es erfolgt keine Skontoprüfung bei manueller Skontoerfassung.

Wenn Sie die im Programm integrierte Skontoprüfung nicht nutzen und stattdessen in der Buchungszeile im Feld Skonto den Betrag manuell erfassen, findet keine Skontoprüfung statt. In diesem Fall müssen Sie gegebenenfalls einen Steuerschlüssel erfassen. Geben Sie hier keinen Steuerschlüssel ein, wird automatisch das Skonto-Konto mit dem vollen Regelsteuersatz herangezogen und unter Umständen ein falscher umsatzsteuerlicher Sachverhalt erfasst.

Eine Übersicht der zulässigen Steuerschlüssel finden Sie in der Hilfe im Programm. Wählen Sie Hilfe | Inhalt, Index und Suchen | Register Index und erfassen Sie den Suchbegriff Steuerschlüssel. Doppelklicken Sie anschließend auf Übersicht.

Alle Informationen zum Thema Zahlungen buchen finden Sie im Informations-Dokument DATEV pro-Rechnungswesen-Programme: Zahlungen buchen

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne im Programmservice-Rechnungswesen schriftlich oder telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Schönweiß,

Die Ausgleichsbuchung wird Ihnen in der Buchungszeile angezeigt. Überschreiben Sie den ursprünglichen Zahlbetrag mit dem verminderten und aktivieren Sie mit der Taste F2 die Skontoprüfung. Der ermittelte Skontobetrag, der entsprechende %-Satz und der ursprüngliche Steuersatz werden angezeigt.

Übernehmen Sie die ermittelten Werte mit Skonto übernehmen.

Der Skontobetrag und der Steuerschlüssel werden in die Buchungszeile eingetragen.

und nun mögen Sie mir erklären, warum ich nach Änderung des Zahlungsbetrages nicht gleich, also ohne Interaktion mit F2, der Skontobetrag ausgerechnet und vorgeschlagen wird?

Etwas DÜMMERES als diese manuelle Funktion gibt es nicht. Ständig muss man selber daran denken die F2-Taste zu drücken.

Gruß A. Martens

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Schönweiß,

meine Frage bezüglich der manuellen Skontoprüfung steht immer noch im Raum!

Warum muss der Anwender manuell die F2-Taste drücken und kann nicht einfach, einen automatisch ermittelten Skontobetrag, nach Änderung des Zahlungsbetrages, diesen ändern/löschen?

Beispiel:

Auswahl OP-Bestand: RgSumme = 1.500,00 €

Der Buchungssatz wird vorgeschlagen mit Zahlungsbetrag 1.500,00 €.

Beim Buchen wird jetzt der Zahlungsbetrag auf den tatsächlichen Geldeingang von 1.350,00 € geändert. Das System erkennt jetzt wieder automatisch, dass die hinterlegte Skto-Satzprüfung von 5% überschritten ist (Skto.Satz = 10%) und gibt, wieder automatisch, ein roten Warnhinweis aus. Der Anwender kann jetzt entscheiden, ob er den Skto.-Betrag übernehmen oder abändern möchte.

DAS IST INTELLIGENTE SOFTWARE UND ECHTER WORKFLOW!

Und nun sagen Sie mir bitte, warum das die DATEV nicht kann, aber andere Softwareanbieter, wie z. B. Simba, seit Jahrzehnten.

Gruß A. Martens

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lucky
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Hallo Frau Schönweiß,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir haben In den Eigenschaften das Häkchen bei "BU-Schlüssel automatisch vorschlagen"

gesetzt und nun wird das richtige Skontokonto angesprochen.

Vielen Dank für Ihre kompetente Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Bang

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letzte Antwort am 05.10.2017 12:26:29 von lucky
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