Guten Morgen,
ich brauch mal Hilfe bei der Beurteilung ob mit USt verkaufen oder ohne: es wird ein differenzbesteuert eingekauftes Auto aus der EU (Polen) in Deutschland an einen Händler verkauft.
Der Mandant verkauft brutto (Ausweis der USt). Meiner Meinung nach ist das falsch. Er darf doch nur differenzbesteuert weiter verkaufen, oder?
Danke, Anja.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
handelt Ihr Mandant denn mit Gebrauchtware? Die Regelung der Differenzbesteuerung gilt nur für Wiederverkäufer.
Viele Grüße
Uwe Lutz
ja, es ist ein Gebrauchtwagenhändler.
Dann fällt dies grundsätzlich auch unter die Margenbesteuerung.
Der Händler kann aber -wenn er die Marge nicht als Gesamtdifferenz bildet (das geht aber nur bei Einkaufspreisen bis zu € 500,00, vermutlich bei Autohändlern eher nicht der Fall)- für den einzelnen Umsatz auf die Margenberechnung verzichten (§ 25a Absatz 8 UStG). Ob das aber sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Der Einkauf liegt über 500,00€ und auch die Marge ist sogar über 1000,00€.
Dann bleibt mir nur, dem Mandanten mitzuteilen, dass seine Rechnung falsch ist und er sie berichtigen muss.
Danke für die Hilfe!
Er kann für diesen einen Umsatz auf die Anwendung verzichten. Der Verzicht ist nur bei Anwendung der Gesamtdifferenz (die er gar nicht anwenden kann) ausgeschlossen.
Es wären sechs Autos, die er ust-besteuert statt differenzbesteuert, verkauft. Da er ja aber sowieso nicht die Anwendung mit der Gesamtdifferenz in Anspruch nimmt, kann er also die Rechnungen so lassen und muss dann eben die USt voll abführen. Richtig?
korrekt