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Zahlungsverkehr: Umstellung HBCI PIN/TAN-Verfahren - Bleiben Sie zahlungsfähig!

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DATEV-Mitarbeiter
Michelle_Eichner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Bitte beachten Sie: DATEV ist es durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht mehr möglich, das bestehende HBCI PIN/TAN-Verfahren anzubieten.

Bleiben Sie zahlungsfähig:

Spätestens bis 09. September müssen Sie auf ein alternatives Übermittlungsverfahren oder auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) mit finAPI umgestellt haben, damit Sie weiterhin Zahlungen ausführen und Kontoumsätze abholen können.

Sie können im Zahlungsverkehr bereits jetzt auf EBICS, RZ-Bankinfo oder Sammelverfahren mit Begleitzettel/Freigabe im Online-Portal oder auch auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) umsteigen.

Alle Informationen finden Sie unter www.datev.de/zag

Viele Grüße

Michelle Eichner

DATEV eG

Freundliche Grüße Michelle Eichner
Business Analystin Auftragswesen next | DATEV eG
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