Bitte beachten Sie: DATEV ist es durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht mehr möglich, das bestehende HBCI PIN/TAN-Verfahren anzubieten.
Bleiben Sie zahlungsfähig:
Spätestens bis 09. September müssen Sie auf ein alternatives Übermittlungsverfahren oder auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) mit finAPI umgestellt haben, damit Sie weiterhin Zahlungen ausführen und Kontoumsätze abholen können.
Sie können im Zahlungsverkehr bereits jetzt auf EBICS, RZ-Bankinfo oder Sammelverfahren mit Begleitzettel/Freigabe im Online-Portal oder auch auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) umsteigen.
Alle Informationen finden Sie unter www.datev.de/zag
Viele Grüße
Michelle Eichner
DATEV eG
Freundliche Grüße Michelle Eichner
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