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Zahllauf in 2020 einspielen / in 2019 erstellt

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letzte Antwort am 14.01.2020 15:55:56 von Katharina_Schoenweiss
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Candace
Beginner
Offline Online
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188 Mal angesehen

Guten Abend,

 

ich habe vor kurzem, in 2020, im Wirtschaftsjahr 2019 (da 2020 noch nicht angelegt war) einen Zahllauf erstellt und übergeben; es wurde alles wie gewohnt überwiesen. Es kam der Hinweis, dass die Stapelverarbeitung erst im Folgejahr (2020) erfolgen kann.

 

Mein Problem ist nun, dass der Stapel nicht wie üblich in der Stapelverarbeitung 2020 erscheint. Wie kann ich ihn einspielen, übertragen, anzeigen lassen, damit ich ihn anschließend wie gewohnt bearbeiten kann?

 

Vielen Dank vorab.

 

Freundliche Grüße 

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
136 Mal angesehen

Hallo Candace,

 

wenn Sie die Lastschriften im Wirtschaftsjahr 2019 mit Zahltermin im Kalenderjahr 2020 generiert haben und das Wirtschaftsjahr 2020 anschließend angelegt wurde dann folgen Sie bitte dieser temporären  Abhilfe:

 


Zahlungen / Lastschriften nach der Jahresübernahme im Wirtschaftsjahr 2020 erneut erstellen


Voraussetzung:


Der Mandantenbestand mit Wirtschaftsjahr 2020 ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Vorgehen:

 

  1. Auswertungen | Kreditoren | Zahlungen oder Auswertungen | Debitoren | Lastschriften wählen.
  2. Im Arbeitsblatt Zahlungen oder Lastschriften oben rechts im Auswahlfeld Umfang den Eintrag Bearbeitbar wählen.
  3. Link Zahlungen erstellen oder Lastschriften erstellen klicken.
  4. Im Fenster Zahlungen erstellen oder Lastschriften erstellen:

            - Gewünschten Zahltermin: / Nächsten Zahltermin: auswählen.

            - Register Einzelauswahl öffnen.

            - Personenkonten markieren, für die Zahlungen/Lastschriften erneut vorgeschlagen werden sollen. Mit

              gedrückter Strg-Taste ist eine Mehrfachauswahl möglich oder mit der Eingabe der Tastenkombination

              Strg + A werden alle Personenkonten in der Liste markiert.

            - Haken bei Posten mit Zahlungskennzeichen erneut vorschlagen setzen.

 

    5. Schaltfläche OK klicken.


Die Zahlungen oder Lastschriften wurden erneut erstellt.


Die Vorschläge können bearbeitet und an den Zahlungsverkehr übergeben werden.


Die Ausgleichsbuchungen stehen in der Stapelverarbeitung bereit.

 

Beachten Sie bitte folgendes:
Wenn Sie die Zahlungen / Lastschriften bereits nach der ersten Generierung der Zahlungsaufträge an die Bank übermittelt haben, müssen Sie die neu erstellen Zahlungen / Lastschriften nach der Übergabe manuell aus dem Programm Zahlungsverkehr löschen.

 

Mit  der  Version 8.2 Ihres DATEV-Rechnungswesen-Programms gibt es den oben beschriebenen Fehler im Programm, für diesen wir uns entschuldigen.
Der Fehler wird mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 8.22 (Service-Release, voraussichtlich am 24.01.2020) behoben.

 

Neueste Informationen zur Auslieferung von DATEV-Programmen: www.datev.de/softwareauslieferung

 

Infos zu diesem Sachverhalt finden Sie auch im Dokument  1008208 - Ausgleichsbuchungen für Zahlungen / Lastschriften fehlen nach der Jahresübernahme nach 2020 . 



Mit freundlichen Grüßen


K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

 

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letzte Antwort am 14.01.2020 15:55:56 von Katharina_Schoenweiss
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