abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ZOT für GbR ohne Bilanzgewinn

6
letzte Antwort am 07.08.2017 10:27:54 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 7
487 Mal angesehen

hallo,

weiß jemand auf die Schnelle eine Zuordnungstabelle für eine GbR, die in der GuV nach Verrechnung auf die Kapitalkonten KEINEN Bilanzgewinn ausweist?

Ich habe zunächst die 5403 0000 165 genutzt und hielt die für falsch, weil der Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Danach habe ich (weil es sich nur um eine kleine GbR ohne Handelsgeschäft handelt) die 7603 0000 164 benutzt - ebenso kein Erfolg.

Ist das von DATEV-Seite so bewusst angeedacht oder nehme ich die Falsche?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Offline Online
Nachricht 2 von 7
181 Mal angesehen

Moin,

eigentlich sollten die 54xx bis 57xx den Zusatz KKE tragen und damit bei richtiger Verteilung keinen Bilanzgewinn zeigen. Ist das Jahresergebnis richtig (also ohne Rest) verteilt, auch im Vorjahr? Lümmelt sich evtl. noch ein EB-Wert in der falschen Ecke?

Gruß

KP

0 Kudos
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 7
181 Mal angesehen

ja das tut sie auch und wenn die Gewinnverteilung gebucht ist, ist der bilanzgewinn auch 0 €, ABER

bei einer GbR ohne Handelsgewerbe gibt es gesetzmäßig eigentlich keinen bilanzgewinn, da weder Kapitalgesellschaft noch KG ?!? - der begriff stört mich. in der Bilanz ist er auch schön weg, da bleibt nur das kapital stehen aber die GuV weißt immer noch den Bilanzgewinn mit 0 € aus.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 4 von 7
181 Mal angesehen

Moin,

prinzipiell bin ich der Meinung, dass eine bilanzierende GbR ohnehin eine OHG ist, welche nicht in das Handelsregister eingetragen ist. Im Zweifel muss sich die Handwerker GbR nämlich auch als OHG ansehen lassen.

Nun gibt es ja die Möglichkeit eine individuelle ZOT auf Basis der Standardtabelle zu erstellen und dort dann am Ende der GuV einen mir genehmen Text einzutragen oder die Textzeile zu leeren. Der Aufwand besteht eher darin die Hinweise wegzuklicken.

Gruß

KP

0 Kudos
susanne_koch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
181 Mal angesehen

Guten Morgen,

damit habe ich mich schon Anfang letzten Jahres herumgeschlagen, siehe unter Ergebnisverwendung bei Personengesellschaftern in der GuV

es hat sich aber bisher nichts getan - oder zuwenige Anwender haben ein Problem mit dem Ausweis in der GuV. Die Vorschrift dafür sehe ich noch immer weder im HGB noch in den Verlautbarungen der BStBK.

Bleibt wohl nur die Wunschäußerung an Datev oder eine individuelle Kalkulationstabelle in der Berichtschreibung...

Gruß,

S.Koch

0 Kudos
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 7
181 Mal angesehen

Moin,

prinzipiell bin ich der Meinung, dass eine bilanzierende GbR ohnehin eine OHG ist, welche nicht in das Handelsregister eingetragen ist. Im Zweifel muss sich die Handwerker GbR nämlich auch als OHG ansehen lassen.

außer  sie haben eine reine besitzgesellschaft... (wie bei mir)

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 7 von 7
181 Mal angesehen

OK, für Sonderfälle bleibt nur die individuelle ZOT, das ist aber auch kein Hexenwerk da eben einen Text zu ändern. Der Schnittstellenfunktionsplan wird dadurch nicht berührt, im nächsten Jahr muss nur daran denken, die Tabelle mit der aktuellen zu "mischen"; dann passt alles wieder.

0 Kudos
6
letzte Antwort am 07.08.2017 10:27:54 von
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage