Ist korrekt, nur weil "Software" Teil der Kontenbeschriftung ist, sind "Wartungskosten für Hard- und Software" trotzdem Wartungskosten und keine Lizenzkosten. Die richtige Buchung ist wichtig für die korrekte Übergabe an GewSt, da dort diese Kosten gesondert ausgewiesen gehören, außerdem knüpft für den Empfänger ggf. eine beschränkte Steuerpflicht an.
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