Wie kann man in AP Comfort erfasste Anlagespiegelwerte mit dem Buchungsstandard Handelsrecht um den Buchungsstandard Steuerrecht erweitern, um dies für die E-Bilanz zu nutzen ohne die Daten neu erfassen zu müssen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrte Frau Kopperschmidt,
erfassen Sie zunächst die Anlagenspiegelwerte für den Buchungsstandard Handelsrecht. Erweitern Sie anschließend (analog Dokument 9220285 der Info-Datenbank) den Datenbestand um den Buchungsstandard Steuerrecht (auf Basis des Buchungsstandards Handelsrecht).
Wenn der Buchungsstandard Steuerrecht bereits vorhanden ist, müssen Sie die Anlagenspiegelwerte manuell erfassen. Alternativ löschen Sie den bestehenden Buchungsstandard Steuerrecht und legen ihn erneut (auf Basis des Buchungsstandards Handelsrecht) an.
Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Scheer
DATEV eG