Hallo an alle,
ich arbeite mit Rechnungswesen pro. Eingerichtet ist alles entsprechend Dok. 1070732 und 1070841.
Ich buche Deb. an 1495 (angeford. Abschlagszahlung), Bank an Deb (autom. Buchung 1495/3722 im Hintergrund)
Soweit passt alles.
Folgendes Problem:
Bei einem Kunden ist vereinbart, dass Abschlagsrechnung nur abzügl. Baunebenkosten und Sicherungseinbehalt gezahlt werden.
Wenn ich jetzt die gekürzte Zahlung buche, funktioniert alles wie gehabt. Aber wie jetzt weiter?
Das Saldo auf dem DebKonto muss ja eigentlich verteilt werden auf das angelegte Kto SEB-Deb und Erlösschmälerung 4720. Damit ist das DebKto auf null, aber auf Kto 1495 ist ja noch ein Saldo. Irgendwie fehlt mir hier ein Schritt. Ich kann das doch nicht auf 1495 stehen lassen, die Rg. ist ja eigentlich durch die Kürzung voll bezahlt, oder?
LG
Guten Morgen,
kann mir denn keiner helfen oder hab ich es zu kompliziert geschrieben?
LG
Moin moin,
wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier um Abschlagsrechnungen für Bauleistungen.
Dabei liegt imho keine Erlösschmälerung bei Minderungen von Abschlägen vor, da der gesamte Umsatz des Bauvorhabens erst bei Fertigstellung und damit bei Erstellung der Schlussrechnung erfolgswirksam in der BWA auftaucht. Der Ausweis der vereinnahmten Abschläge dient nur der Umsatzversteuerung.
Praxistipp: nicht erhaltene Zahlungsreste stornieren (1495 an Deb)
Weiterhin viel Erfolg.
Hallo Herr Mischorr,
erstmal danke.
Ich buche die Differenz der Abschlagsrechnung also aus und mit der Schlussrechnung wird umgebucht auf Kosten und Sicherheitseinbehalt?
Moin moin,
welche genauen Konten verwendet werden müssen, sollte mit dem Ersteller des Jahresabschlusses abgesprochen werden.
Ich bearbeite solche Geschäftsvorfälle wie folgt:
vom Gesamtbetrag der Schlussrechnung (Deb/Erlöse) werden die erhaltenen Abschlagszahlungen (1495/Deb) abgezogen, dann der Sicherheitseinbehalt umgebucht auf Forderungen L+L. Die sich dann noch ergebenden Restbeträge beinhalten i.d.R. Minderungen für nicht vereinbarte Leistungen oder Materialmengen, anteilige Bauwesenversicherung oder Baustrom/-wasser.
Sofern über diese Restbeträge Übereinkunft erzielt wird, werden diese über Erlösschmälerung ausgebucht, anderenfalls bleiben sie bis zur endgültigen Klärung stehen.
Allerdings verwende ich nicht das Datevmodul der Anzahlungsbuchungen, sondern buche händisch.
Und bezüglich der Sicherheitseinbehalte sollte vielleicht überlegt werden, ob man nicht besser mit Bürgschaften durch VHV o. ä. fährt mit Hinblick auf Ihre Liquidität.
Weiterhin viel Erfolg.
Hallo Herr Mischorr,
ich habe das Modul der Anzahlungsbuchung eingerichtet und es läuft damit sehr gut, außer..... eben sowas
Differenzen beim Rechnungs- zum Zahlbetrag werden grundsätzlich ausgebucht, da diese sowieso "mitgeschleppt" werden bis zur Schlussrechnung und dann ein Schlussrechnungsblatt vom Bauleiter erstellt wird, wo sämtliche Kosten wie BNK und SEB auftauchen. Andernfalls würde sich der Deb. durch doppelte Fehlbeträge aufbauschen.
Ich habein dem Fall wahrscheinlich nicht bis zum Ende gedacht und habe (mit Hilfe der guten alten T-Konten) den Fall auf Papier durchexerziert.
Da das Modul im Hintergrund bei eingebuchter Schlussrechnung (Gesamtbetrag auf Erlöse) und verrechneter Anzahlungen alle Buchungen storniert, müsste in dem Fall am Ende auf dem Deb eine Differenz bleiben, die den BNK und SEB entspricht.
Ich denke, dass ist hier durchs Programmmodul gelöst, was Sie händisch machen.
LG