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Wertübergabe Kanzlei-Rewe zu ESt-EÜR unvollständig

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letzte Antwort am 15.04.2021 07:58:32 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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bergerflorian
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Wie ich soeben bei einer EÜR 2020 feststelle, werden offenbar nicht alle in Kanzlei-Rewe (neue Abschluss-Welt) gebuchten "nicht-abzugsfähigen Betriebsausgaben" über die Schnittstelle in das ESt-Programm übernommen.

 

Im konkreten Fall werden die als nicht-abziehbare BA gebuchten Spenden (SKR03: 2383, 2384) nicht übernommen, alle anderen nicht-abzugsfähigen BA jedoch schon. Bei allen Konten handelt es sich um Standardkonten ohne geänderte Kontenzwecke usw.

 

Mir ist bewusst, dass Spenden beim Einzelunternehmer streng genommen keine nicht-abzugsfähigen Betriebsausgaben, sondern Privataufwand darstellen. Insbesondere für die Übergabe nach GewSt und auch aus weiteren Gründen (z.B. Spenden buchen bei PersGes) ziehe ich (und viele Kollegen) jedoch kanzleiweit die Buchung als nicht-abzugsfähige Betriebsausgabe vor.

 

Daher die Frage an DATEV: Bug or feature?

 

Denn das o.g. Programmverhalten führt (bei gleichem steuerlichen Gewinn) zu unterschiedlichen Werten in EÜR/ESt und EÜR/K-Rewe und daher auch zu abweichenden Gegenstandswerten für § 25 StBVV (Wert laut K-Rewe ist um die Übergabedifferenz höher als Wert nach ESt).

 

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das Thema Spenden beim Einzelunternehmen ist sehr komplex. (Bilanzierer- EÜR, Handelsrecht-Steuerrecht, Gewerbesteuer-Einkommensteuer). Sie haben die wesentlichen Punkte für Ihren Sachverhalt bereits zusammengefasst. In der Regel gelten Spenden steuerlich beim Einzelunternehmer als privat veranlasst. Sie sind somit Privatentnahmen und bei der Einkommensteuer nicht im Formular Anlage EÜR, sondern als Sonderausgaben zu berücksichtigen.

Nutzen Sie die von ihnen genannten Konten, müssen Sie die Spenden von Hand korrigieren.


Mit freundlichem Gruß

Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

bergerflorian
Aufsteiger
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Sehr geehrte Frau Bosch-Fruehauf,

 

danke für Ihre Antwort, die dennoch unbefriedigend ist.

 

Wenn ich mich (freien Willens) in K-Rewe entscheide, die Spenden als nicht-abzugsfähige Betriebsausgaben zu buchen, dann sollte die Maschine diese meine Entscheidung auch in der EÜR so abbilden, wie ich es entschieden habe. Alles andere ist aus meiner Sicht suboptimal.

 

Ergänzende Frage:

War dieses Programmverhalten schon immer so oder wurde dies erst ab 2020 im Rahmen des "neuen Jahresabschlusses" eingeführt?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

F. Berger

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Berger,

 

am Programmverhalten hat sich durch den „neuen Jahresabschluss“ nichts geändert. Auch bei der bisherigen Wertaufbereitung werden Spenden auf den genannten Konten nachrichtlich im Wertübergabeprotokoll aufgeführt.


Mit freundlichem Gruß

Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss

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letzte Antwort am 15.04.2021 07:58:32 von Sabine_Bosch-Fruehauf
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