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Welches Recht wird in der FiBu zum importieren von Ausgangsrechnungen benötigt?

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letzte Antwort am 27.07.2016 16:45:10 von Martin_Peter
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verenarack
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
296 Mal angesehen

Hallo,

ich möchte meinen Mitarbeiter dafür "freischalten", dass er in Rewe (Belege Buchen - Importieren) die Ausgangsrechnungen aus dem Auftragswesen importieren darf.

Ich doktore hier jetzt seit 2 Tagen rum und finde das entsprechende Recht nicht. Er bekommt immer die Fehlermeldung, dass er in der Nutzungskontrolle kein Recht hat. Aber was soll es für ein Recht genau sein? Alles was für mich Sinn macht habe ich ihm freigeschaltet.

Danke und VG

V. Rack

DATEV-Mitarbeiter
Martin_Peter
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
84 Mal angesehen

Hallo Frau Rack,

folgende Punkte sind in der Nutzungskontrolle freizugegeben, damit ein Import aus dem Auftragswesen funktioniert:

  • Unter Rechnungswesensysteme pro die grundsätzliche Bearbeitung des Unternehmens freigeben.

  • Unter Rechnungswesensysteme pro | Rechnungswesen pro | Menü Rechnungswesen | Übergreifende Menüpunkte | Bestand | Importieren/ Exportieren | Importieren |den Punkt Stapelverarbeitung

  • Unter Rechnungswesensysteme pro | Rechnungswesen pro | Menü Rechnungswesen | Menüpunkte Finanzbuchführung | Erfassen |den Punkt Belege buchen


Damit die Änderungen wirksam werden muss sich der betroffene Benutzer komplett abmelden und neu anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Peter

Service Rechnungswesen (FIBU)

Datev eG

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letzte Antwort am 27.07.2016 16:45:10 von Martin_Peter
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