Hallo!
In einem mir vorliegenden Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ist vereinbart worden, dass
folgende Kapitalkonten für die Kommanditisten geführt werden.
1. Kapitalkonto I = Verbuchung der Kommanditeinlage -Konto 900-
2. Kapitalkonto II = Einlagen einzelner Kommanditisten - Konto ???-
3. Verlustvortragskonto = Verbuchung von verlusten - Konto 910?-
4. Verrechnungskonto als Darlehenskonto = Verbuchung Gewinnanteile und Entnahmen - Konto 9810-
Mir ist noch nicht ganz klar auf
welchem Konto das Kapitalkonto II zu buchen ist.
Kann mir jemand helfen?
Moin,
in diesem Dokument unter 10.2.2 finden Sie die Antwort auf Ihre Fragen:
Dokument 0906029 in Lexinform.
Das Konto für Variables Kapital von Teilhaftern im SKR03: 9141
Viele Grüße
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe aber gerade festgestellt, dass das Konto 9141 nur für die neue Kapitalkontenentwicklung genutzt werden kann. Bei dem Mandanten, um den es geht wurde noch nicht umgestellt, soll mit der Jahresübernahme erfolgen.
Welches Konto war vorher dafür vorgesehen?
Hallo bfit,
ihr Beitrag aus 2019 ist für mich heute aktuell. Mein Problem ist, dass ich eine Ausgliederung eines Einzelunternehmens in eine bestehende GmbH & Co. KG mit Übertragung zum 01.01.2022 habe. Meines Ermessens muss das überschießende Eigenkapital es Einzelunternehmens in das Eigenkapital II (Kapitalrücklagenkonto) eingestellt weden. Ein solche kann ich jedoch im Standardkontenrahmen SKR 03 nicht finden. Bei den Rücklagen gibt es die Satzungsmäßigen Rücklagen # 0851 oder die Sonstigen Rücklagen # 0855. Werden diese bebucht, gibt es aber keine Verknüpfung zum Gesellschafter. Kann also irgendwie nicht sein.
Ich vermute, dass ich hier sogar ein eigenes Kapitalkonto II z.B. mit # 0901 anlegen muss. Hatte ich zwar bei der DATEV nicht vermutet aber ...
Freue mich auf ihre Rückmeldung
Sonnige Grüße aus dem schönen RV
frommlet
Hallo,
bei den von Ihnen genannten Konten bekommen Sie spätestens bei der Erstellung der E-Bilanz im Steuerbereich Probleme mit der Eigenkapitalentwicklung.
Grundsätzlich wird hier öfters die "gesamth. gebundene Rücklage" verwendet (Konto 989 im Skr03). Dass der Gegenwert hier verbucht werden muss, war bei meinen Fällen aber immer in den Verträgen klar definiert.
Gegenkonto um die Rücklage anzusprechen sollte dann aber das Konto "9892 Veränderung der gesamth geb RL" sein. Dann wird der Sachverhalt normal als Einlage auch richtig dargestellt. Bei Verwendung vom Konto "2481" funktioniert es nicht. Siehe 9892 und 2481 ...
FG Sebastian