Hallo,
seit 01.07.2021 ist der § 319a HGB weggefallen und in § 316a HGB integriert worden.
Im Arbeitspapier GA-010 Auftragsannahme erscheint mir mir nach der Neuanlage 2021 immernoch die Frage: "Handelt es sich bei dem vorliegenden Prüfungsauftrag um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB".
Hat das Problem noch jemand oder habe ich bei der Anlage etwas falsch gemacht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Marese95,
durch den Wegfall des § 319a HGB a.F. und der Einführung des § 316a HGB ergeben sich Änderungen in den Arbeitspapieren des Referenzmodells 2022. Das zum 01.07.2021 verkündete Gesetz ist erst ab dem Geschäftsjahr 2022 relevant.
Art. 86 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB):
„Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
Art 86:
(1) (…) Artikel 25 dieses Gesetzes und § 318 Absatz 3, die §§ 319a, 319b, (…) des Handelsgesetzbuchs in der bis einschließlich 30. Juni 2021 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen für das vor dem 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahr.“
Viele Grüße,
Jochen Scheer
DATEV eG
Kommt es bei der Prüfung nicht auch auf den Stichtag an zu welchen Gesetze gültig waren? Also muss man doch bei der Prüfung teilweise falsch antworten, weil zum Stichtag ein andere Gesetzeslage galt.
War zumindest bei meinem SFA und BiBu so..
@renek schrieb:Kommt es bei der Prüfung nicht auch auf den Stichtag an zu welchen Gesetze gültig waren?
Sorry, aber wenn man Prüfung von Prüfung nicht unterscheiden kann.... 😣