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Wechsel Gewinnermittlungsart von 4/3 auf Bilanz

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letzte Antwort am 16.09.2020 09:24:18 von Gelöschter Nutzer
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123servus
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen,

 

Mandant war bis 2018 4/3 Rechner und muss für 2019 eine Bilanz machen.

 

In 2018 wurde Anlagevermögen gekauft und in monatlichen Raten bezahlt und gebucht. Gegenkonto SKR 03 1624 (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für Investitionen für § 4 Abs. 3 EStG). Am 31.12.2018 steht noch ein Saldo auf dem Konto. 

 

Was mache ich damit in 2019? Raten werden auch in weiter bezahlt?

 

Kann mir jemand weiter helfen?

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 2
490 Mal angesehen

Hallo,

 

die noch offenen Verbindlichkeiten werden in 2019 als EB-Wert Verbindlichkeiten aLL (entweder Kreditor oder Konto 1610) gebucht. Dementsprechend werden die Raten dann auch gegen den Kreditor oder gegen Konto 1610 gebucht.

 

Entscheidend ist dann die Berechnung des Übergangsgewinns. Denn hier werden normalerweise die Verbindlichkeiten zum 01.01. bei den Abrechnungen beachtet. Hingegen dürfen die Verbindlichkeiten für Anlagevermögen nicht abgerechnet werden, da die AfA bereits als Aufwand gebucht wird.

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letzte Antwort am 16.09.2020 09:24:18 von Gelöschter Nutzer
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