Liebe DATEV,
die Finanzverwaltung hat ja inzwischen vom BFH eine klare Ansage erhalten, dass die Berechnungen für die Aufteilung des Kaufpreises auch für die Ermittlung der Restnutzungsdauer eine Grundlage bilden und daher anzuerkennen sind.
Soll jetzt ein Gebäude in Anlag angelegt werden wird natürlich die AfA Art mit der Nr. 12 - §7 IV,S.1,Nr.2a EStG (2%) Fertigstellung nach 31.12.1924 (12) ausgewählt. In Schritt 2 wird die Restnutzungsdauer auf die ermittelte Zeit eingetragen. Danach wird sich mit dem Wegklicken von Meldungen beschäftigt, in der Übersicht steht das Anlagegut dann mit einem gelben Warnhinweis in dem mehr oder weniger auf die verminderte geistige Zurechnungsfähigkeit hingewiesen wird.
Das mag von 10 Jahren ja noch ein interessanter Hinweis gewesen sein, heute müsste hier eher der umgekehrte Hinweis stehen, es sei denn, es handelt sich um einen Neubau.
Auch der erweiterte Hinweis, das Wirtschaftsgut würde nunmehr wie ein bewegliches Wirtschaftsgut behandelt ist schlicht falsch, die Ausnahmeregelung befindet sich weiterhin in § 7 Abs. 4, nur eben in Satz 2.
Eigentlich wäre von einem Unternehmen, welches immer von KI (soll wohl "Künstliche Intelligenz" heißen und nicht "Keine Intelligenz") spricht, zu erwarten, dass solche Veränderungen in den Programmen berücksichtigt werden.
Die Lücke zwischen der geweckten Erwartungshaltung und der tatsächlichen Leistung wird täglich größer.
Hallo @einmalnoch.
Wollen Sie eine niedrigere Nutzungsdauer bei Gebäuden vorgeben als vom Programm vorgeschlagen wird, dann gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie das Inventar mit der gewünschten Gebäude-AfA-Art an, z.B. Nummer 12.
Belassen Sie die automatisch vorgegebene Nutzungsdauer.
- Klicken Sie im geöffneten Inventar auf die Registerkarte Bewegung.
- Klicken Sie auf den Link +Neue Bewegung anlegen.
- Wählen Sie hier den Eintrag individ. BMGL,Rest-ND,AfA-%.
- Erfassen Sie im Feld Datum einen Tag nach dem Zugangsdatum.
- Geben Sie im Feld Rest-ND (JJ/MM) die tatsächliche Nutzungsdauer ein.
- Erfassen Sie im Feld AfA-% den neuen, dazugehörigen Prozentsatz.
Hallo @Monika_Miederer
Belassen Sie die automatisch vorgegebene Nutzungsdauer.
- Klicken Sie im geöffneten Inventar auf die Registerkarte Bewegung.
- Klicken Sie auf den Link +Neue Bewegung anlegen.
- Wählen Sie hier den Eintrag individ. BMGL,Rest-ND,AfA-%.
- Erfassen Sie im Feld Datum einen Tag nach dem Zugangsdatum.
- Geben Sie im Feld Rest-ND (JJ/MM) die tatsächliche Nutzungsdauer ein.
- Erfassen Sie im Feld AfA-% den neuen, dazugehörigen Prozentsatz.
ich hätte eine eine Frage zum obigen Vorgehen mit "Indv. BMGL/RND/Afa".
Ist das auch so zu machen wenn man bei einem beweglichen Wirtschaftsgut bei dem 2020 degressive Abschreibung geschlüsselt wurde bereits schon im darauf folgenden Jahr (2021) zur linearen Afa übergehen will?
Hintergrund: Mandant 2020 hoher Gewinn -> degressive Afa (aber keine 7g-Afa da als "Sicherheitspolster" für Folgejahre)
Mandant 2021 niedriger Gewinn -> möchte weniger Afa nehmen um nicht zu weit "abzurutschen" und Afa Potenzial für Folgejahre aufzusparen
Mandant 2022 Gewinn noch nicht genau absehbar -> lineare Afa o.k. + Evtl. aufgesparte 7g-Afa
Habe bei der Inventar-Verwaltung nichts gefunden wo ich die vorzeitige Umstellung mit einem "einfachen Haken" vorher auslösen könnte und alle Folgeberechnungen automatisch macht. Automatische Umstellung würde ja erst später erfolgen.
Hallo @JosefB,
nein, diese Bewegung ist in Ihrem Fall ungeeignet.
Bei einer gewünschten vorzeitigen Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung sind im Programm folgende Schritte nötig: