Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wenn ich den Buchungssatz Personenkonto an Geldkonto bilde, warum wird dann keine Vorsteuer abgezogen?
Beispiel (SKR03):
Der Buchungssatz lautet: 09 72004 an 01200 1.190,00 Euro
Auf den Konten erscheinen nun folgende Beträge:
72004: 1.190,00 Euro (Soll)
01200: 1.190,00 Euro (Haben)
01576: 0,00 Euro (d.h. es gibt auf diesem Vorsteuerkonto keine Buchung)
Ich freue mich auf Antworten.
Hallo,
ich denke mal, weil kein Aufwandskonto bebucht wird. Sie können die Vorsteuer manuell buchen.
Was bezwecken Sie denn mit der Buchung? Die Vorsteuer sollte doch schon beim Einbuchen der Rechnung gebucht worden sein, z.B. 9 4900 / 72004? Dann brauchen Sie beim Bezahlen keinen Vorsteuerschlüssel mehr setzen, die Vorsteuer ist ja schon gebucht.
Vielen Grüße.
Weil Ihr Buchungssatz nur dem Ausgleich eines offenen Postens (Verbindlichkeit) dient. Erstmalige Aufwands- und Vorsteuerbeurteilungen sind über Ihren Buchungssatz nach der allgemeinen Buchungslogik nicht abzubilden. Dies wird beim Einstellen der Verbindlichkeit mit dem Aufwandskonto und dem Steuerschlüssel erreicht. Aufwand und VSt an Verbindlichkeit. Dann erst kommt Ihr Buchungssatz bei der Zahlung, Verbindlichkeit an Bank.
Zudem hat der Vorsteuerabzug auch nichts mit der Zahlung zu tun, dies wäre daher auch ust-lich verkehrt.
Danke für die Antworten.
Die Eingangsrechnung kommt in meinem Fall erst später, so dass die Vorsteuer erst dann abziehbar ist.
Eventuell muss ich mit einem Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" arbeiten, liege ich da richtig?
Vielleicht handelt es sich nur um Anzahlungen, vielleicht um Vorausrechnungen etc. etc..Viele Antworten könnten richtig sein. Vielleicht Ihren Steuerberater fragen. VSt (noch) nicht abziehbar scheint aber offenbar zielführend zu sein.