Hallo zusammen,
ein Mandant betreibt sein Unternehmen im Rahmen einer
GmbH. Nebenbei ist er an einer GbR beiliegt, welche die Räumlichkeiten
an die GmbH vermietet.
Aufgrund des Corona-Virus ist der Mandant nicht mehr in der Lage
die Miete zu bezahlen. (Es wurde eine vorübergehende Stilllegung der Miete
Vertraglich geregelt. Die Mietzahlungen werden in voller Höhe bezahlt, sobald der
Corona-Virus vorüber ist bzw. es der GmbH wieder besser geht)
Kann man die Vorsteuer aus der Miete (die nach wie vor in voller Höhe geschuldet
wird) auch gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden, wenn die Miete
nicht gezahlt wird?
Muss die GbR (Vermieter) weiterhin die Umsatzsteuer abführen?
Wie wird das gehandhabt?
GmbH: Prüfe § 14 und 15 UStG ...
GbR: Prüfe § 20 UStG, wenn Soll-Versteuerung, prüfe § 13 (1) Nr. 1 a) UStG dazu, ansonsten prüfe § 13 (1) Nr. 1 b) UStG weiter.