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Vorsteuerabzug bei nicht gezahlter Miete

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letzte Antwort am 27.05.2020 15:02:01 von oschmitt
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andi1989
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
362 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ein Mandant betreibt sein Unternehmen im Rahmen einer 

GmbH. Nebenbei ist er an einer GbR beiliegt, welche die Räumlichkeiten 

an die GmbH vermietet.

 

Aufgrund des Corona-Virus ist der Mandant nicht mehr in der Lage 

die Miete zu bezahlen. (Es wurde eine vorübergehende Stilllegung der Miete 

Vertraglich geregelt. Die Mietzahlungen werden in voller Höhe bezahlt, sobald der

Corona-Virus vorüber ist bzw. es der GmbH wieder besser geht)

 

Kann man die Vorsteuer aus der Miete (die nach wie vor in voller Höhe geschuldet 

wird) auch gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden, wenn die Miete 

nicht gezahlt wird?

 

Muss die GbR (Vermieter) weiterhin die Umsatzsteuer abführen?

 

Wie wird das gehandhabt? 

oschmitt
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
352 Mal angesehen

GmbH: Prüfe § 14 und 15 UStG ...

 

GbR: Prüfe § 20 UStG, wenn Soll-Versteuerung, prüfe § 13 (1) Nr. 1 a) UStG dazu, ansonsten prüfe § 13 (1) Nr. 1 b) UStG weiter.

 

 

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letzte Antwort am 27.05.2020 15:02:01 von oschmitt
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