Guten Tag!
Stimme gerade die Konten für 2019 ab. Dabei ist mir aufgefallen, daß Tankgutscheine bis 44 Euro mit Vorsteuerabzug gebucht wurden. Die Tankquittungen mit der ausgewiesenen Steuer ist jeweils beigefügt.
Habe hier aber Zweife, da ja kein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Tankstelle vorliegt, sondern zwischen Tankstelle und AN? Oder denke ich falsch?
Wie macht Ihr es in der Praxis?
Grüße..
Hi,
meines Wissens, kein Vorsteuerabzug. Beschrieben im DATEV-LexInform #5305567 Punkt 4.1.6
"Eine Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben an Arbeitnehmer kommt nicht mehr in Betracht, wenn bei Leistungsbezug bereits feststeht, dass dieser an die Arbeitnehmer für deren private Verwendung weitergegeben werden soll. In diesem Fall hat der Arbeitgeber auch von vornherein keine Vorsteuerabzugsberechtigung (BFH, Urteil vom 09.12.2010, BStBl. 2012 II S. 53). Der Vorgang ist umsatzsteuerrechtlich irrelevant. Ein Leistungsaustausch liegt nämlich nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit für den vereinbarten Barlohn und unabhängig von weiteren Zuwendungen erbringt. "
Grüße
Chr.Ockenfels