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Vollstreckungsbescheid Bilanzierung

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letzte Antwort am 12.03.2025 10:04:06 von GLH
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michip_
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen.

Müssen Vollstreckungsbescheide, sprich die angefallenen Kosten/Zinsen usw.zum 31.12.bilanziert werden oder werden diese erst mit Zahlung im neuen Jahr gebucht?

GLH
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
53 Mal angesehen

Hallo.

 

Ich zitiere mal:

 

"Das Wertaufhellungsprinzip spielt eine essentielle Rolle in der Bilanzierung, da es zwischen Informationen unterscheidet, die vor oder nach dem Bilanzstichtag entstanden sind. Wertaufhellende Tatsachen, die vor dem Stichtag entstehen, aber erst danach bekannt werden, müssen in der Bilanz berücksichtigt werden, da sie die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum Stichtag präziser abbilden.

 

Wertbegründende Tatsachen hingegen, die nach dem Stichtag auftreten, sind für die vergangene Periode irrelevant und beeinflussen die Bilanz der nächsten Periode. Die genaue Abgrenzung ist äußerst wichtig, um die finanzielle Integrität der Bilanz zu wahren und eine solide Basis für die finanzielle Berichterstattung zu schaffen."

 

 

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letzte Antwort am 12.03.2025 10:04:06 von GLH
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