Hallo,
wir (Handwerksbetrieb Sanitär) schreiben unterjährig an eine Klinik (gem. GmbH) mehrere Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung erfolgt noch in diesem Jahr.
Jetzt sind die ersten 5. Abschlagsrechnungen mit 19% gestellt worden, die 6. im Juli mit 16%.
Nun wird seitens der Klinik die 6. Abschlagsrechnung gekürzt um die vermeintlich zuviel gezahlten USt-Beträge bei den ersten 5. Abschlägen, ist das richtig? Die Verrechnung der gezahlten USt-Beträge erfolgt doch erst bei der Schlussrechnung?
Rechenbeispiel:
1. 10.000 Euro 1.900 Euro USt 11.900 Euro
2. 10.000 Euro 1.900 Euro USt 11.900 Euro
3. 10.000 Euro 1.900 Euro USt 11.900 Euro
4. 10.000 Euro 1.900 Euro USt 11.900 Euro
5. 10.000 Euro 1.900 Euro USt 11.900 Euro
6. 10.000 Euro 1.600 Euro USt 11.600 Euro
Jetzt rechnet die Klinik bei insgesamt 60.000 Euro Abschlägen nur 9.600 Euro USt (also 16%) und zieht die 5 x 1.900 Euro USt ab, will also nur 10.000 Euro plus 100 Euro Rest-USt bezahlen.
Ist das richtig?
Hallo,
dieser Sachverhalt muss genauer geprüft werden. Daher bitten wir Sie sich an den Service für Rechnungswesen zu wenden.