Hallo liebe Community,
eine GmbH ist als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Die KG hat einen Verlust, welcher dem einzigen Kommanditisten (GmbH) zu 100% zugerechnet wird. Das Kapitalkonto ist negativ (1. Jahr). Muss der Verlust nun trotzdem in der Handelsbilanz der GmbH gebucht werden und dann für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns wieder hinzugerechnet werden? Oder kann auf eine Buchung in der GmbH verzichtet werden? Eine Steuerbilanz soll nicht erstellt werden.
Vielen Dank für Lösungsvorschläge!
In der Handelsbilanz wird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bewertet wie die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Der Verlust führt also nicht automatisch zu einer Buchung bei der GmbH. Sie müssen die Beteiligung aber bewerten und ggf eine Wertberichtigung in der Handelsbilanz vornehmen, wenn der beizulegende Wert unterhalb dem Buchwert liegt.
In der Steuerbilanz ist die Beteiligung nach der Spiegelbildmethode abzubilden. Sie müssten also eine Steuerbilanz erstellen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! D.h. man kommt nicht um die Erstellung einer Steuerbilanz herum.