Hallo Community,
seit kurzem ist die Teilnahmeerklärungen zur elektronischen Übermittlung in den E-Bilanz- und Offenlegungs-Assistenten herausgenommen worden. Ich fand das sehr komfortabel und gut nutzbar.
Warum wurde das herausgenommen? Ich würde es gerne verstehen...
Heiße Grüße aus Celle
Hallo Herr Wanke,
weitere Infos und Vorlagen finden Sie hier:
Vereinbarungen zur elektronischen Übermittlung
Ich fand es auch komfortabler, diese Erklärung(en) direkt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ausgeben zu können. Allerdings, wenn ich das genau betrachte, ist die Variante als separate Erklärung genauso schnell, da dort notwendige individuelle Anpassungen nur einmal eingepflegt werden müssen.
Daneben ist oftmals eine separate Einwilligung in die Übermittlung in Abhängigkeit der Mandatsvereinbarungen ohnehin nicht notwendig - das ist aber selbstverständlich von den Rahmenumständen abhängig...
Viele Grüße
Christian Wielgoß