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Verbuchung Messekosten SKR 03

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letzte Antwort am 29.03.2019 10:32:27 von c_kleiner
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c_kleiner
Einsteiger
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Guten Morgen,

habe folgende Frage: Wenn wir auf eine Messe gehen, enstehen nicht nur Messekosten, sondern auch Reisekosten-Übernachtungskosten-Bewirtungskosten- Spesen usw. für das Standpersonal oder auch Kfz Kosten für. die Fahrten zur Messe. Wie ist die richtige Verbuchung für diese Kosten. Können die mit auf das eingerichtete Konto Messe gebucht werden oder müssen die aufgeteilt auf die verschiedenen Konten ( 4664,4650,4660,4530 etc.) gebucht werden.?

Vielen Dank für die Antworten

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Kleiner,

da sowohl die Anlage EÜR als auch die E-Bilanz-Taxonomie bestimmte Angaben zu Reiseskoten erwarten, würde ich die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten auf die dafür vorgesehenen Konten buchen.

Daneben können sich Auswirkungen (Bescheinigungspflichten) auf die Lohnabrechnung ergeben.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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c_kleiner
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
8914 Mal angesehen

Hallo Herr Wielgroß,

stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Bsp.Kürzung von Bewirtungskosten, Spesen für Lohnsteuerbescheinigung etc.

Damit ist meine Frage beantwortet....

Vielen Dank

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letzte Antwort am 29.03.2019 10:32:27 von c_kleiner
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