Guten Morgen,
habe folgende Frage: Wenn wir auf eine Messe gehen, enstehen nicht nur Messekosten, sondern auch Reisekosten-Übernachtungskosten-Bewirtungskosten- Spesen usw. für das Standpersonal oder auch Kfz Kosten für. die Fahrten zur Messe. Wie ist die richtige Verbuchung für diese Kosten. Können die mit auf das eingerichtete Konto Messe gebucht werden oder müssen die aufgeteilt auf die verschiedenen Konten ( 4664,4650,4660,4530 etc.) gebucht werden.?
Vielen Dank für die Antworten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kleiner,
da sowohl die Anlage EÜR als auch die E-Bilanz-Taxonomie bestimmte Angaben zu Reiseskoten erwarten, würde ich die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten auf die dafür vorgesehenen Konten buchen.
Daneben können sich Auswirkungen (Bescheinigungspflichten) auf die Lohnabrechnung ergeben.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgroß,
stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Bsp.Kürzung von Bewirtungskosten, Spesen für Lohnsteuerbescheinigung etc.
Damit ist meine Frage beantwortet....
Vielen Dank