Guten Morgen,
bei einem Hörgeräteakustiker gehen die Azubis auf Fortbildung, Lehrgangsgebühren und Internatskosten.
Wie sollte ich das am einfachsten verbuchen (SKR 03)?
Kann Lohnsteuerpflicht für die übernommenen Internatskosten bestehen?
Im Voraus schon mal Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
im Dokument 5305659 - Fortbildungskosten - Buchungsbeispiele finden Sie eine Hilfestellung hierzu.
Hallo Frau Schauer, vielen Dank.
Mich interessierte mehr die Verbuchung der mit abgerechneten Übernachtungskosten.
Mit auf Fortbildung oder wohin damit, und ob evtl. als Sachbezug Lohnsteuerpflicht besteht.
Vielleicht hat jemand in der Community einen ähnlichen Fall...................
Die Kosten sind doch im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers.
Daher zu 100% Betriebsausgaben, kein Sachbezug, keine Lohnsteuerpflicht.
Habe ich bei meinene eigenen Azubis auch diese sind 1x pro Jahr 1 Woche zu Intensivkurs bei der Stb kammer.
Vielen Dank!